Skip to main content

Unsere Card Solutions

Karten übergreifende Informationen
Lohnabrechnung

Am Ende eines Monats wird Ihnen die Exportdatei für die Lohnabrechnung automatisch im Download Center innerhalb der MOBIKO Plattform zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Kapitel "Lohnabrechnung".

Nutzerverwaltung

Navigieren Sie in der Menüleiste links in den "Adminbereich", klicken Sie auf "MOBIKO Karte". In dem sich öffnenden Drop-Down Menü klicken Sie auf "Kartenverwaltung".
Über den Menüpunkt "Nutzer einladen" können Sie Nutzer, die bereits in der allgemeinen Nutzerverwaltung angelegt sind hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzer, die eine Karte nutzen können sollen, in ihrem Nutzeraccount eine Mobilfunknummer sowie das Geburtsdatum hinterlegt haben müssen. 

image.png

Fehlende Auszahlungen können erneut ausgeführt werden, indem der Button "Fehlende Auszahlung ausführen" gewählt wird. 

image.png

Green Mobility Card
Allgemeine Informationen

Mit der MOBIKO Green Mobility Card können Sie als Unternehmen unkompliziert die Steuervorteile des Sachbezugs nutzen und ihren Mitarbeitenden einen attraktiven und steuerfreien Mobilitätsbenefit anbieten. Dabei kann individuell, die über die Green Mobility Card nutzbaren Mobilitätstypen, sowie die Höhe des Sachbezugzuschusses verfügt werden. Alle Informationen für die korrekte Erfassung in der Lohnabrechnung stehen in einem Monatsexport zur Verfügung.

Sie bestimmen den Rahmen für die Verwendung der Green Mobility Card (Zweckgebundenheit des Sachbezugs). Wir stellen eine Vielzahl von Anbietern pro Mobilitätskategorie sicher.

image.png

Konfiguration Green Mobility Card

Erstellen Sie Auszahlungspläne nach Ihren Bedürfnissen was Betrag und Versteuerung angeht.
Bitte beachten Sie, dass Sie die 50 EUR Sachbezugsfreigrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls nutzen Sie die Pauschalversteuerung nach §37b EStG.

image.png

Anschließend geben Sie Mobilitätsarten frei, indem Sie eine neue Liste erstellen, einen Namen für diese Liste erstellen und Mobilitätstypen auswählen. 

image.png

Die Mobilität wird innerhalb der Kartenverwaltung an Mitarbeitende wie folgt zugewiesen:

image.png

Bitte beachten Sie, dass Sie das Swan Guthaben regelmäßig überprüfen müssen, ob genügend Gesamtguthaben für alle Mitarbeitenden vorhanden ist. Bitte überweisen Sie den Betrag selbstständig an Ihre Swan Kontodaten welche Sie im Swan Dashboard finden. Über MOBIKO gelangen Sie direkt zum Swan Dashboard.

Ladekarte

Mit der MOBIKO Ladekarte bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie und bequeme Möglichkeit, ihre E-Fahrzeuge aufzuladen. Perfekt für diejenigen, die privat E-Mobilität nutzen wollen und damit auf emissionsarme Mobilität setzen. Die Ladekarte ist eine optimale Ergänzung zu anderen MOBIKO Modulen und macht E-Mobilität für Ihre Mitarbeiter einfach und attraktiv.

Mit der Ladekarte können Sie als Unternehmen unkompliziert die Steuervorteile des Sachbezug nutzen und ihren Mitarbeitenden einen attraktiven und steuerfreien Mobilitätsbenefit anbieten. Dabei kann individuell über die Höhe des Sachbezugzuschusses verfügt werden. Alle Informationen für die korrekte Erfassung in der Lohnbuchhaltung stehen in einem Monatsexport zur Verfügung.

image.png

Tankkarte

Nutzen Sie den Steuervorteil des Sachbezugs und bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen attraktiven und steuerfreien Mobilitäts-Benefit mit der Tankkarte an. Ein Benefit, der die anderen MOBIKO Module optimal ergänzt. Insbesondere für Mitarbeitende, die privat oder auf dem Weg zu Arbeit nicht auf ein Auto verzichten können.

image.png

KYB-Prozess
Allgemeine Informationen
Unser Finanz-Dienstleister setzt das positive Ergebnis einer KYB Prüfung voraus, um unseren Kunden ihre Finanzdienstleistung anbieten zu können. Der KYB Prozss wird ausschließlich zwischen Ihnen, als unserem Kunde und dem Finanzdienstleister durchgeführt. MOBIKO ist daran nicht beteiligt.
Der KYB-Prozess (Know Your Business) ist ein Verfahren zur Verifizierung und Überprüfung von Unternehmen, die als Geschäftspartner oder Kunden in Betracht kommen. Ziel ist es, die Identität, Eigentümerstruktur und wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) eines Unternehmens zu überprüfen, um Risiken wie Geldwäsche, Betrug und Reputationsschäden zu minimieren. Der Prozess ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, etwa durch Anti-Geldwäsche-Gesetze (GwG) und Richtlinien wie die EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD).
Der Ablauf eines KYB-Prozesses umfasst typischerweise:
• Sammlung und Prüfung von Unternehmensdaten (z.B. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
• Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Personen hinter dem Unternehmen)
• Verifizierung der Daten über unabhängige Quellen und Datenbanken
• Durchführung eines Risiko-Screenings (Sanktionslisten, PEP, etc.)
• Risikobewertung der Geschäftsbeziehung
• Dokumentation aller Schritte zur Einhaltung der Compliance-Anforderungen.
Der KYB-Prozess ist besonders wichtig für Unternehmen aus regulierten Branchen wie Banken, FinTechs oder Versicherungen und trägt dazu bei, vertrauenswürdige Geschäftsbeziehungen aufzubauen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Zusammengefasst: KYB ist die umfassende Überprüfung und Validierung von Unternehmenspartnern, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden und Compliance sicherzustellen
Prüfungsprozess

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit MOBIKO erfolgt zunächst die KYB-Prüfung zur Kontoeröffnung bei unserem Produktpartner SWAN. SWAN ist ein lizensiertes E-Money Institut, welches die Zahlungen mit der MOBIKO Card* ermöglicht.

Die Verträge werden grundsätzlich mit MOBIKO abgeschlossen. Im Laufe der KYB-Prüfung muss jedoch den Geschäftsbedingungen der Swan.io zugestimmt werden, so dass auch eine Geschäftsbeziehung zu unserem Partner entsteht.
Sie erhalten von uns zur Vorbereitung eine Checkliste.
Dies sind die Prozess-Schritte:

image.png

Sobald Sie die KYB Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, dauert die anschließende Verifizierung von Swan maximal 72 Stunden.

MOBIKO meldet sich bei Ihnen proaktiv zurück, sobald uns Ihre Verifizierung durch Swan bestätigt wurde.