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AVV - Auftragsverarbeitungsvertrag

Wenn ein Dritter, in diesem Fall MOBIKO, personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird dies als Auftragsverarbeitung betrachtet. In diesem Fall ist es erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

Sie haben das Dokument bereits bei Vertragsunterzeichnung erhalten. Sie können es jederzeit unter diesen Links erneut aufrufen:


Die AVV inkl. TOMs für das flexible Mobilitätsbenefit: https://hubs.ly/Q02QRv5H0

Die AVV inkl. TOMs für das Modul "Deutschland-Jobticket*": https://hubs.ly/Q02QRvTx0

*Das Modul "Deutschland-Jobticket" benötigt mehr Personenbezogene Daten als das flexible Mobilitätsbudget, weshalb es zwei Dokumente gibt.