Wann erfolgt die Erstattung meiner eingereichten Ladebelege?
| Monat des Ladevorgangs | Monat der Belegeinreichung | Monat der Erstattung mit Gehaltsabrechnung |
|---|---|---|
| August | September | Oktober |
| September | Oktober | November |
| Oktober | November | Dezember |
Du reichst deine Ladebelege stets im Monat nach dem Ladevorgang ein. Die Erstattung erfolgt anschließend mit deiner Gehaltsabrechnung im darauffolgenden Monat.
Wichtig:
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Ladeaktivitäten aus einem Monat (z. B. August) kannst du bis spätestens zum Ende des folgenden Monats (also 30. oder 31. September) in der MOBIKO App einreichen.
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Dadurch hast du ausreichend Zeit, alle Belege vollständig und korrekt einzureichen.
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Das unterscheidet sich vom Mobilitätsbudget, das bis zum 3. Kalendertag des Folgemonats eingereicht werden muss.
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Nach Ablauf der Frist wird der Abrechnungszeitraum geschlossen und die Daten werden deinem Arbeitgeber übermittelt.
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Die Auszahlung der Erstattung erfolgt dann automatisch mit deinem Gehalt im nächsten Monat (also im Oktober).
Beispiel:
Du lädst dein E-Auto im August. Im September reichst du deine Ladebelege für August ein. Die Erstattung bekommst du dann mit deinem Gehalt im Oktober.