Erstattung - Wann erfolgt die Erstattung meiner eingereichten Ladebelege?
💸Timeline der Erstattung
Lade den Nachweis zu deinen Heimladungen jeweils im Folgemonat in MOBIKO hoch. Wir prüfen deine Angaben, geben diese frei und übermitteln nach der Abrechnung die gesammelten Informationen an deinen Arbeitgeber. Über die Lohnbuchhaltung deines Unternehmens erhältst du deine Erstattung mit dem Gehalt.
Beispielhafte Darstellung:
| Monat des Ladevorgangs | Monat der Belegeinreichung | Monat der Erstattung mit Gehaltsabrechnung |
|---|---|---|
| August | September | Oktober |
| September | Oktober | November |
| Oktober | November | Dezember |
Du reichst deine Ladebelege stets im Monat nach dem Ladevorgang ein. Die Erstattung erfolgt anschließend mit deiner Gehaltsabrechnung im darauffolgenden Monat.
Wichtig:
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Ladeaktivitäten aus einem Monat (z. B. August) kannst du bis spätestens zum Ende des folgenden Monats (also 30. oder 31. September) in der MOBIKO App einreichen. -> Dadurch hast du ausreichend Zeit, alle Belege vollständig und korrekt einzureichen.
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Am Monatsende wird der Monat geschlossen und die Daten werden dann als Datei deinem Arbeitgeber übermittelt.
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Die Auszahlung der Erstattung erfolgt dann automatisch mit deinem Gehalt im nächsten Monat (also im Oktober).
Beispiel:
Du lädst dein E-Auto im August. Im September reichst du deine Ladebelege für August ein. Die Erstattung bekommst du dann mit deinem Gehalt im Oktober.
Warum erfolgt die Erstattung mit einem zeitlichen Versatz?
Der Lohnbuchhaltungsprozess beginnt in der Regel bereits zu Anfang des Monats. Häufig müssen bereits am 07. alle relevanten Daten vorliegen. Wir gewähren dir mehr Zeit zum einreichen deiner Ladenachweise, bspw. auch im Falle von Urlaub oder krankheitsbedingter Abwesenheit. So können alle Ladenachweise in einem adäquaten Zeitrahmen eingereicht und geprüft werden und anschließend von MOBIKO zur Erstattung an den Arbeitgeber übermittelt werden.