Heimlademanager für E-Dienstwägen
Das MOBIKO Heimladen Modul ist die perfekte Lösung für die bisher aufwendige Rückerstattung von Heimladekosten von E-Dienstwagenfahrern.

Neue Lösung für die Abrechnung von Heimladekosten.
MOBIKO führt mit dem Heimlademanager eine innovative Fuhrpark-Lösung für die Abrechnung von Heimladekosten ein.
Ab 2025 bietet MOBIKO Unternehmen eine flexible und effiziente Lösung zur unkomplizierten und nachvollziehbaren Erstattung der Heimladekosten: den MOBIKO Heimlademanager. Die Lösung wurde entwickelt, um den administrativen Aufwand im Vergleich zu bisherigen Optionen zu minimieren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach Flexibilität gerecht zu werden.
Die Mitarbeitenden installieren oder benutzen eine selbstgewählte, bedarfsgerechte Wallbox. Die Erfassung und Einreichung der Lade- und Stromkosten, basierend auf ihrem persönlichen Stromtarif, erfolgt direkt über die MOBIKO App. Alle abzurechnenden Kosten werden von MOBIKO gebündelt und in einer einzigen Datei an das Unternehmen übermittelt, die dann einmal monatlich in das Buchungssystem der Lohnbuchhaltung importiert wird. Die Erstattung erfolgt bequem über die Gehaltsabrechnung.
Weitere Vorteile der neuen Lösung sind der geringe Verwaltungs- und Zeitaufwand dank der automatisierten Abrechnung, die ohne manuelle Reisekostenabrechnung oder separate Banktransaktionen auskommt, sowie die daraus resultierende Kostenersparnis. Zudem genießen Mitarbeitende eine hohe Flexibilität durch die freie Wahl des Wallbox-Installateurs und -Anbieters.
Im folgenden Video wird genau erklärt, wie du die Heimladekosten mit dem MOBIKO Heimlademanager erstattet bekommst: https://www.youtube.com/watch?v=wz6BXmjPYXw

FAQ – Abrechnung deiner Heimladekosten über die MOBIKO App
1. Wie installiere ich die MOBIKO App?
Um das Heimlademanager-Modul zu nutzen, installiere bitte die MOBIKO App auf deinem Smartphone:
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Für iOS (Apple):
📲 Zur Anleitung (YouTube)
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Für Android:
📲 Zur Anleitung (YouTube)
2. Was muss ich beim Einreichen meines Stromvertrags beachten?
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Startdatum des Vertrags:
Gib immer den nächstmöglichen Tag als Startdatum an (z. B. morgen).
→ Es zählt das Datum, ab dem der Vertrag für Erstattungen gelten soll, nicht das Vertragsabschlussdatum beim Stromanbieter.
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Arbeitspreis pro kWh (brutto):
Dieser muss angegeben sein, sonst ist keine Abrechnung möglich.
→ Falls nur der Nettopreis genannt ist: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis
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Wichtig:
Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.
➝ Wir prüfen und geben diesen frei.
➝ Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.
3. Ab wann kann ich Ladekosten einreichen?
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Nachweise können erst ab dem offiziellen Startdatum eingereicht werden. Jedes Unternehmen entscheidet hierbei selbst, wann sie das Modul starten möchten
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Nachweise mit einem Datum vor diesem Startdatum können nicht berücksichtigt werden, da der Dienst erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar ist. Eventuell könnt ihr es dann noch intern über die alte Methode abrechnen.
4. Kann ich Nachweise rückwirkend einreichen?
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Ja, rückwirkende Einreichung ist möglich, wenn uns die Firma die Genehmigung dafür erteilt hat.
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Wichtig:
Diese Nachweise dürfen dann nicht über die alte Methode eingereicht worden sein!
5. Wo finde ich weitere Informationen oder Hilfe?
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Erklärvideo zum Heimlademanager:
▶️ Video ansehen (YouTube)
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Weitere FAQs und Hilfestellungen:
🔗 mobiko.net/faq-heimlademanager-mitarbeiter-de
Für iOS (Apple):
📲 Zur Anleitung (YouTube)
Für Android:
📲 Zur Anleitung (YouTube)
Startdatum des Vertrags:
Gib immer den nächstmöglichen Tag als Startdatum an (z. B. morgen).
→ Es zählt das Datum, ab dem der Vertrag für Erstattungen gelten soll, nicht das Vertragsabschlussdatum beim Stromanbieter.
Arbeitspreis pro kWh (brutto):
Dieser muss angegeben sein, sonst ist keine Abrechnung möglich.
→ Falls nur der Nettopreis genannt ist: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis
Wichtig:
Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.
➝ Wir prüfen und geben diesen frei.
➝ Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.
Nachweise können erst ab dem offiziellen Startdatum eingereicht werden. Jedes Unternehmen entscheidet hierbei selbst, wann sie das Modul starten möchten
Nachweise mit einem Datum vor diesem Startdatum können nicht berücksichtigt werden, da der Dienst erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar ist. Eventuell könnt ihr es dann noch intern über die alte Methode abrechnen.
Ja, rückwirkende Einreichung ist möglich, wenn uns die Firma die Genehmigung dafür erteilt hat.
Wichtig:
Diese Nachweise dürfen dann nicht über die alte Methode eingereicht worden sein!
Erklärvideo zum Heimlademanager:
▶️ Video ansehen (YouTube)
Weitere FAQs und Hilfestellungen:
🔗 mobiko.net/faq-heimlademanager-mitarbeiter-de
FAQ – Dynamische Strompreise im Heimlademanager
Warum muss ich den Strompreis erst im Folgemonat einreichen?
Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur Verfügung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.
Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?
Beispiel – Ladevorgänge im Juli (Monat 1):
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Im Juli:
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Du lädst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.
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Im August:
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Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli.
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Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wählst:
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Startdatum: z. B. 6.08.
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Enddatum: 31.08.
→ Der Strompreis gilt für den gesamten August.
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Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis für Juli ein.
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Der „Tag der letzten Ladeaktivität“ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.
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Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?
Das System braucht ein gültiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um Ladevorgänge korrekt zuordnen zu können. Ohne gültigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.
Kann ich Nachweise für vergangene Monate nachträglich einreichen?
Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich – aus Compliance- und Payroll-Gründen.
Wird das noch verbessert?
Ja. Das Heimlademanager-Modul ist neu und wird laufend weiterentwickelt. Wir arbeiten aktiv an klareren Prozessen, besseren Erklärungen und einer reibungsloseren Nutzerführung.



