Heimlademanager für E-Dienstwägen
Das MOBIKO Heimladen Modul ist die perfekte Lösung für die bisher aufwendige Rückerstattung von Heimladekosten von E-Dienstwagenfahrern.

Heimladekosten einfach abrechnen – mit dem MOBIKO Heimlademanager
Mit dem MOBIKO Heimlademanager steht Unternehmen und Mitarbeitenden eine moderne und effiziente Lösung zur Verfügung, um Heimladekosten einfach, flexibel und nachvollziehbar abzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt bequem über die MOBIKO App: Mitarbeitende laden ihre E-Autos an einer selbstgewählten Wallbox und erfassen dort ihre Lade- und Stromkosten basierend auf ihrem individuellen Stromtarif. Alle Nachweise werden digital übermittelt, gebündelt und monatlich als Datei an das Unternehmen übergeben – fertig zur Integration in die Lohnbuchhaltung. Die Erstattung erfolgt direkt über die Gehaltsabrechnung.
Die Vorteile auf einen Blick:
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Minimaler Verwaltungsaufwand:
Keine manuelle Reisekostenabrechnung oder separate Banküberweisungen mehr. -
Automatisierte Abrechnung:
Nahtlose Übergabe an die Lohnbuchhaltung – monatlich und gesammelt. -
Kostenersparnis für Unternehmen:
Durch digitale Prozesse und geringeren Abstimmungsaufwand. -
Hohe Flexibilität für Mitarbeitende:
Freie Wahl der Wallbox und des Stromanbieters.
📽 So funktioniert die Abrechnung im Detail:
▶️ Zum Erklärvideo

FAQ – Heimladekosten abrechnen mit dem MOBIKO Heimlademanager
🔁 Wie funktioniert die Abrechnung grundsätzlich?
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Du lädst dein Dienstfahrzeug im laufenden Monat (z. B. Februar) und lädst einen Stromvertrag bei MOBIKO hoch, welcher von uns dann geprüft und genehmigt wird.
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Im Folgemonat (z. B. März) reichst du einen Sammelbeleg mit allen Ladevorgängen aus dem Vormonat ein.
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Nach Prüfung und Freigabe diese Ladebelege erfolgt die Erstattung mit dem übernächsten Gehalt (z. B. im April).
🔍 Was muss ich bei der Einreichung meines Stromvertrages beachten?
Es gibt zwei Modelle:
1. Festpreis-Modell (vom AG festgelegt):
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Strompreis ist vorgegeben.
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Du musst keinen Vertrag hochladen.
2. Individueller Vertrag:
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Du musst deinen Stromvertrag im Bereich „Heimladen – Verträge“ hochladen.
✅ Achte dabei auf:
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Nur der brutto Arbeitspreis pro kWh zählt (keine Grundgebühren oder Pauschalen).
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Startdatum = meist der nächste Tag (z. B. morgen).
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Enddatum ist optional.
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Plausibler Preis (z. B. 27,22 ct/kWh, keine unrealistischen Werte wie 0,0043 ct/kWh).
📌 Gut zu wissen:
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Verträge über Ehepartner:innen sind zulässig.
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Auch Verträge ohne erkennbaren Namen sind in der Regel akzeptabel.
🧾 Welche Ladebelege kann ich einreichen?
1. Sammelbeleg (Standardfall – empfohlen)
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Zusammengefasster Nachweis über alle Ladevorgänge eines Monats.
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Die kWh-Menge muss klar erkennbar und nachvollziehbar sein.
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Der Zeitraum muss dem Vormonat entsprechen.
✅ Wird akzeptiert, wenn:
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Abrechnungszeitraum = Vormonat
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kWh-Menge nachvollziehbar
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Strompreis entspricht dem eingereichten Vertrag
2. Einzelbelege (Ausnahmefall)
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Nur möglich, wenn im Monat tatsächlich nur eine einzige Ladung stattgefunden hat.
⚠️ Hinweis:
Bitte künftig Sammelbelege einreichen, um den Prüfaufwand gering zu halten.
🖼️ Welche Fotos muss ich bei Ladebelegen ohne Rechnung einreichen?
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Zwei Fotos von der Wallbox-Anzeige/Zählerstand:
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Zu Monatsbeginn
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Zu Monatsende
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Aus den Bildern muss dein Monatsverbrauch (in kWh) berechnet werden können.
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Du musst den berechneten Wert selbst im Beleg angeben.
✅ Ausnahme:
Wenn du eine Rechnung mit klar angegebenem kWh-Verbrauch einreichst, sind keine Fotos nötig.
📋 Checkliste für erfolgreiche Einreichung
| Kriterium | Erfüllt? |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum = Vormonat | ✅ |
| kWh-Menge nachvollziehbar | ✅ |
| Strompreis plausibel & korrekt | ✅ |
| Gültiger Vertrag hinterlegt | ✅ |
| Belege vollständig (Fotos/Rechnung) | ✅ |
FAQ – Abrechnung deiner Heimladekosten über die MOBIKO App
1. Wie installiere ich die MOBIKO App?
Um das Heimlademanager-Modul zu nutzen, installiere bitte die MOBIKO App auf deinem Smartphone:
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Für iOS (Apple):
📲 Zur Anleitung (YouTube) -
Für Android:
📲 Zur Anleitung (YouTube)
2. Was muss ich beim Einreichen meines Stromvertrags beachten?
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Startdatum des Vertrags:
Gib immer den nächstmöglichen Tag als Startdatum an (z. B. morgen).
→ Es zählt das Datum, ab dem der Vertrag für Erstattungen gelten soll, nicht das Vertragsabschlussdatum beim Stromanbieter. -
Arbeitspreis pro kWh (brutto):
Dieser muss angegeben sein, sonst ist keine Abrechnung möglich.
→ Falls nur der Nettopreis genannt ist: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis -
Wichtig:
Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.
➝ Wir prüfen und geben diesen frei.
➝ Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.
3. Ab wann kann ich Ladekosten einreichen?
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Nachweise können erst ab dem offiziellen Startdatum eingereicht werden. Jedes Unternehmen entscheidet hierbei selbst, wann sie das Modul starten möchten
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Nachweise mit einem Datum vor diesem Startdatum können nicht berücksichtigt werden, da der Dienst erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar ist. Eventuell könnt ihr es dann noch intern über die alte Methode abrechnen.
4. Kann ich Nachweise rückwirkend einreichen?
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Ja, rückwirkende Einreichung ist möglich, wenn uns die Firma die Genehmigung dafür erteilt hat.
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Wichtig:
Diese Nachweise dürfen dann nicht über die alte Methode eingereicht worden sein!
5. Wo finde ich weitere Informationen oder Hilfe?
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Erklärvideo zum Heimlademanager:
▶️ Video ansehen (YouTube) -
Weitere FAQs und Hilfestellungen:
🔗 mobiko.net/faq-heimlademanager-mitarbeiter-de
FAQ – Dynamische Strompreise im Heimlademanager
Warum muss ich den Strompreis erst im Folgemonat einreichen?
Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur Verfügung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.
Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?
Beispiel – Ladevorgänge im Juli (Monat 1):
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Im Juli:
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Du lädst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.
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Im August:
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Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli.
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Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wählst:
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Startdatum: z. B. 6.08.
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Enddatum: 31.08.
→ Der Strompreis gilt für den gesamten August.
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Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis für Juli ein.
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Der „Tag der letzten Ladeaktivität“ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.
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Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?
Das System braucht ein gültiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um Ladevorgänge korrekt zuordnen zu können. Ohne gültigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.
Kann ich Nachweise für vergangene Monate nachträglich einreichen?
Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich – aus Compliance- und Payroll-Gründen.
Wird das noch verbessert?
Ja. Das Heimlademanager-Modul ist neu und wird laufend weiterentwickelt. Wir arbeiten aktiv an klareren Prozessen, besseren Erklärungen und einer reibungsloseren Nutzerführung.



