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Wie reiche ich meinen Stromvertrag ein?

1. Belegupload des Vertrages - Was muss ich beachten?

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4. Was muss ich beim Einreichen meines Stromvertrags beachten?

Du musst deinen Stromvertrag im Bereich „Heimladen – Verträge“ hochladen.

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Voraussetzung: gültiger Stromvertrag aus dem aktuellen Jahr erforderlich.

Ansicht in der MOBIKO App / Beispiel:

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  • Startdatum bedeutet:

    • Startdatum = meist der nächste Tag (z. B. morgen)                                                              Hinweis: Es zählt das Datum, ab dem der Vertrag für Erstattungen gelten soll, nicht das Vertragsabschlussdatum beim Stromanbieter! Bitte im Kalender den Tag auswählen.

    • Enddatum ist optional. Wenn gesetzt, erhältst du rechtzeitig eine Erinnerung zur Verlängerung.

  • Arbeitspreis pro kWh (brutto):
    Dieser muss angegeben sein, sonst ist keine Abrechnung möglich.

    • Nur der brutto Arbeitspreis pro kWh zählt (keine Grundgebühren oder Pauschalen).
    • Plausibler Preis (z. B. 27,22 ct/kWh, keine unrealistischen Werte wie 0,0043 ct/kWh).
    • Falls nur der Nettopreis genannt ist: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis

Wichtig:
Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.
➝ Wir prüfen und geben diesen frei.
➝ Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.

Wie hinterlege ich dynamische Stromverträge?

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Warum muss ich den Strompreis erst im Folgemonat einreichen?

Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur Verfügung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.

Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?

Beispiel – Ladevorgänge im Juli (Monat 1):

  1. Im Juli:

    • Du lädst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.

  2. Im August:

    • Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli.

    • Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wählst:

      • Startdatum: z. B. 6.08.

      • Enddatum: 31.08.
        → Der Strompreis gilt für den gesamten August.

    • Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis für Juli ein.

      • Der „Tag der letzten Ladeaktivität“ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.

Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?

Das System braucht ein gültiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um Ladevorgänge korrekt zuordnen zu können. Ohne gültigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.

Kann ich Nachweise für vergangene Monate nachträglich einreichen?

Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich – aus Compliance- und Payroll-Gründen.

Wird das noch verbessert?

Ja. Das Heimlademanager-Modul ist neu und wird laufend weiterentwickelt. Wir arbeiten aktiv an klareren Prozessen, besseren Erklärungen und einer reibungsloseren Nutzerführung.