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Wie reiche ich meinen Stromvertrag ein?

Was muss ich beim 1. Upload meines Stromvertrages beachten?

Startdatum und Einreichung deines Stromvertrags:

Bitte beachte Folgendes bei deiner ersten Stromvertrags-Einreichung:

1. Ab wann kann ich das Startdatum meines Stromvertrags angeben?

Frage:
Ab welchem Datum darf ich den Start meines Stromvertrags angeben, wenn ich ihn hochlade? Kann ich ein Datum vor meiner Registrierung wählen?

Antwort:
Das Startdatum darf frühestens ab dem Tag nach deiner Registrierung liegen. Ein Startdatum vor deiner Registrierung ist nicht möglich, da unser System nur Verträge mit aktiven, aktuellen Preisen akzeptiert.


2. Warum ist das Startdatum wichtig?
  • Unser System benötigt einen gültigen Vertrag mit einem aktuellen Tarif, um deine Verbrauchsdaten korrekt abzurechnen.

  • Verträge mit einem Startdatum vor deiner Registrierung können nicht berücksichtigt werden.

Ausnahme:
Wenn deine HR-Abteilung sich aktiv dafür entschieden hat, sind frühere Vertragsdaten zulässig. Bitte frage bei deiner HR Abteilung oder dem MOBIKO Support nach.


3. Was bedeutet das für dich?
  • Lade deinen Stromvertrag möglichst zeitnah nach deiner Registrierung hoch.

  • Der Vertrag kann rückwirkend ab dem Tag nach deiner Registrierung gelten.

Bei Ausnahmefällen (z. B. durch deine HR-Abteilung genehmigt):

    • Es muss ein aktiver Stromvertrag für die zurückliegenden Monate vorliegen.

    • Nur so kann sichergestellt werden, dass der korrekte Erstattungsbetrag am Ende berechnet wird.

Was gilt generell bei der Einreichung von Stromverträgen?
Ansicht innerhalb der MOBIKO App:

image.png

4.1 Wo lade ich meinen Vertrag hoch?
  • Im Bereich „Heimladen – Verträge“ in der MOBIKO App.image.png

4.2 Voraussetzungen
  • Gültiger Stromvertrag aus dem aktuellen Jahr.

Beispielbild:

image.png

4.3 Startdatum

Es kommt darauf an, wann du dich registriert hast bzw. zu MOBIKO eingeladen wurdest.

  • Wenn du dich zum Beispiel im Juli registriert hast, kannst du deinen Stromvertrag bereits einen Tag nach deiner Registrierung im Juli hochladen.

  • Wenn deine Registrierung jedoch erst im August erfolgt ist, kannst du deinen Stromvertrag frühestens ab einem Tag nach deiner August-Registrierung hochladen.

Merke:
Das Startdatum deines Stromvertrags darf frühestens am Tag nach deiner Registrierung liegen – in den meisten Fällen also der nächste Tag (z. B. morgen).

Wichtig: Das Startdatum ist das Datum, ab dem der Vertrag für Erstattungen gelten soll – nicht das Datum des Vertragsabschlusses beim Stromanbieter. Bitte im Kalender den Tag auswählen.

4.4 Enddatum (optional)
  • Falls du ein Enddatum für deinen Stromvertrag angibst, erhältst du rechtzeitig eine Erinnerung per E-Mail an die in MOBIKO hinterlegte E-Mail-Adresse, damit du einen neuen Stromvertrag hochladen kannst.

4.5 Arbeitspreis pro kWh (brutto)
  • Muss unbedingt angegeben werden, sonst ist keine Abrechnung möglich.

  • Nur der Brutto-Arbeitspreis zählt (keine Grundgebühren oder Pauschalen).

  • Der Preis muss plausibel sein (z. B. ca. 27,22 ct/kWh, keine unrealistischen Werte wie 0,0043 ct/kWh).

  • Liegt nur der Nettopreis vor, dann: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis.


5. Wichtiger Hinweis zum Ablauf
  • Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.

  • Wir prüfen den Vertrag und geben ihn frei.

  • Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.

Wie hinterlege ich dynamische Stromverträge?

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Warum muss ich den Strompreis erst im Folgemonat einreichen?

Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur Verfügung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.

Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?

Beispiel – Ladevorgänge im Juli (Monat 1):

  1. Im Juli:

    • Du lädst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.

  2. Im August:

    • Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli.

    • Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wählst:

      • Startdatum: z. B. 6.08.

      • Enddatum: 31.08.
        → Der Strompreis gilt für den gesamten August.

    • Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis für Juli ein.

      • Der „Tag der letzten Ladeaktivität“ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.

Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?

Das System braucht ein gültiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um Ladevorgänge korrekt zuordnen zu können. Ohne gültigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.

Kann ich Nachweise für vergangene Monate nachträglich einreichen?

Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich – aus Compliance- und Payroll-Gründen.

Wird das noch verbessert?

Ja. Das Heimlademanager-Modul ist neu und wird laufend weiterentwickelt. Wir arbeiten aktiv an klareren Prozessen, besseren Erklärungen und einer reibungsloseren Nutzerführung.