Wie reiche ich meinen Stromvertrag ein?
đ Timeline: Stromvertrag einreichen
| Schritt | Ereignis | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. | Einladung zu MOBIKO / Registrierung | Du wirst per E-Mail eingeladen und registrierst dich im System. |
| 2. | FrĂŒhester möglicher Vertragsstart | GĂŒltig ab dem Tag nach deiner Registrierung. |
| 3. | Upload des Stromvertrags | Lade deinen Vertrag im Bereich Heimladen â VertrĂ€ge hoch. |
| 4. | VertragsprĂŒfung durch MOBIKO | Wir prĂŒfen deinen Vertrag und geben ihn frei. Erst danach kannst du LadeaktivitĂ€ten einreichen |
| 5. | (Optional) Enddatum setzen | Du erhÀltst eine E-Mail-Erinnerung vor Ablauf an die in MOBIKO hinterlegte Adresse. |
| 6. | VertragsverlĂ€ngerung oder neuer Vertrag | Lade rechtzeitig einen neuen Vertrag hoch, um lĂŒckenlose Abrechnung zu ermöglichen. |
Was gilt generell bei der Einreichung von StromvertrÀgen?
Damit du deine Heimladekosten korrekt ĂŒber MOBIKO einreichen kannst, ist die vorherige Einreichung und Genehmigung deines Stromvertrags notwendig. DafĂŒr gibt es einige grundlegende Schritte und Regeln zu beachten. Nachfolgend zeigen wir dir, wie du in wenigen Schritten deinen Stromvertrag in der MOBIKO App einreichst â und worauf du achten solltest.
Wichtiger Hinweis zum Ablauf
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Bitte lade zuerst deinen Stromvertrag in der App hoch.
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Wir prĂŒfen den Vertrag und geben ihn frei.
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Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen.
â So funktioniert die Einreichung â Schritt fĂŒr Schritt
Ansicht innerhalb der MOBIKO App:
Wo lade ich meinen Vertrag hoch?
Im Bereich âHeimladen â VertrĂ€geâ in der MOBIKO App.
Dazu gehe bitte -wie folgt- vor:
đą 1. MOBIKO App öffnen
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Tippe auf das Plus-Symbol (+) und wĂ€hle âStromvertrag hochladenâ.
đ§Ÿ 2. Stromvertrag hochladen
Voraussetzungen:Â GĂŒltiger Stromvertrag aus dem aktuellen Jahr.
Lade ein gut lesbares Foto oder PDF deines Stromvertrags hoch.
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UnterstĂŒtzte Formate:
.pdf,.png,.jpg,.jpeg -
Maximale DateigröĂe: 10 MB
- keine schreibgeschĂŒtzten Dokumente, ansonsten Screenshot/Foto einreichen.
Tipp: Achte darauf, dass folgende Infos im Vertrag gut erkennbar sind:
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brutto Arbeitspreis pro kWh
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Name des Stromanbieters
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GĂŒltigkeitszeitraum (Startdatum, ggf. Enddatum)
âïž 3. Angaben ergĂ€nzen
Beispielbild:
Trage folgende Informationen bitte manuell ein:
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Preis pro kWh in Cent (z.âŻB. 44,44 Cent/kWh)
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Startdatum des Vertrags (Pflichtfeld)
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Enddatum (optional, wenn bereits bekannt)
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Kommentar (optional, z.âŻB. âStromvertrag 2025â)
đ Wichtig:
Das Startdatum darf nicht in der Vergangenheit liegen. Es muss am Tag des Uploads oder spÀter liegen.
đ 4. Ăberblick bewahren
Nach dem Absenden kannst du in der App jederzeit einsehen:
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Ob dein Vertrag bereits genehmigt wurde
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Welcher Strompreis aktuell hinterlegt ist
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FĂŒr welchen Zeitraum dein Vertrag gĂŒltig ist
âčïž Noch gut zu wissen:
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Ohne genehmigten Stromvertrag können keine LadeaktivitÀten eingereicht werden.
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Du kannst jederzeit einen neuen Vertrag hochladen, z.âŻB. wenn dein Stromanbieter wechselt.
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RĂŒckwirkende GĂŒltigkeit eines Vertrags ist nicht möglich â daher immer rechtzeitig hochladen!
Was muss ich beim 1. Upload meines Stromvertrages beachten?
Startdatum und Einreichung deines Stromvertrags:
Bitte beachte Folgendes bei deiner ersten Stromvertrags-Einreichung:
1. Ab wann kann ich das Startdatum meines Stromvertrags angeben?
Frage:
Ab welchem Datum darf ich den Start meines Stromvertrags angeben, wenn ich ihn hochlade? Kann ich ein Datum vor meiner Registrierung wÀhlen?
Antwort:
Das Startdatum darf frĂŒhestens ab dem Tag nach deiner Registrierung liegen. Ein Startdatum vor deiner Registrierung ist nicht möglich, da unser System nur VertrĂ€ge mit aktiven, aktuellen Preisen akzeptiert.
2. Warum ist das Startdatum wichtig?
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Unser System benötigt einen gĂŒltigen Vertrag mit einem aktuellen Tarif, um deine Verbrauchsdaten korrekt abzurechnen.
- VertrĂ€ge mit einem Startdatum vor deiner Registrierung können nicht berĂŒcksichtigt werden.
Ausnahme:
Wenn deine HR-Abteilung sich aktiv dafĂŒr entschieden hat, sind frĂŒhere Vertragsdaten zulĂ€ssig. Bitte frage bei deiner HR Abteilung oder dem MOBIKO Support nach.
3. Was bedeutet das fĂŒr dich?
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Lade deinen Stromvertrag möglichst zeitnah nach deiner Registrierung hoch.
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Der Vertrag kann rĂŒckwirkend ab dem Tag nach deiner Registrierung gelten.
Bei AusnahmefĂ€llen (z.âŻB. durch deine HR-Abteilung genehmigt):
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Es muss ein aktiver Stromvertrag fĂŒr die zurĂŒckliegenden Monate vorliegen.
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Nur so kann sichergestellt werden, dass der korrekte Erstattungsbetrag am Ende berechnet wird.
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Â
Startdatum
Es kommt darauf an, wann du dich registriert hast bzw. zu MOBIKO eingeladen wurdest.
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Wenn du dich zum Beispiel im Juli registriert hast, kannst du deinen Stromvertrag bereits einen Tag nach deiner Registrierung im Juli hochladen.
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Wenn deine Registrierung jedoch erst im August erfolgt ist, kannst du deinen Stromvertrag frĂŒhestens ab einem Tag nach deiner August-Registrierung hochladen.
Merke:
Das Startdatum deines Stromvertrags darf frĂŒhestens am Tag nach deiner Registrierung liegen â in den meisten FĂ€llen also der nĂ€chste Tag (z.âŻB. morgen).
Wichtig: Das Startdatum ist das Datum, ab dem der Vertrag fĂŒr Erstattungen gelten soll â nicht das Datum des Vertragsabschlusses beim Stromanbieter. Bitte im Kalender den Tag auswĂ€hlen.
Enddatum (optional)
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Falls du ein Enddatum fĂŒr deinen Stromvertrag angibst, erhĂ€ltst du rechtzeitig eine Erinnerung per E-Mail an die in MOBIKO hinterlegte E-Mail-Adresse, damit du einen neuen Stromvertrag hochladen kannst.
Arbeitspreis pro kWh (brutto)
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Muss unbedingt angegeben werden, sonst ist keine Abrechnung möglich.
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Nur der Brutto-Arbeitspreis zĂ€hlt (keine GrundgebĂŒhren oder Pauschalen).
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Der Preis muss plausibel sein (z. B. ca. 27,22 ct/kWh, keine unrealistischen Werte wie 0,0043 ct/kWh).
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Liegt nur der Nettopreis vor, dann: Nettopreis Ă 1,19 = Bruttopreis.Â
SonderfÀlle: Wie hinterlege ich dynamische StromvertrÀge?
đ Monatlicher Ablauf bei dynamischen Strompreisen
| Monat | Was passiert? | Details / Hinweise |
|---|---|---|
| Monat 1 (z.âŻB. Juli) | đ Du lĂ€dst dein Fahrzeug mit dynamischem Tarif. | Die Preise Ă€ndern sich tĂ€glich oder stĂŒndlich â der genaue Durchschnittspreis fĂŒr Juli liegt noch nicht vor. |
| Monat 2 (z.âŻB. August) | đ Du erhĂ€ltst den Strompreisnachweis fĂŒr Juli. | Meist als PDF oder Export aus deinem Stromanbieter-Portal. |
|  | đ€ Du reichst den Strompreis in MOBIKO ein. | Im Bereich âHeimladen â VertrĂ€geâ Gib z.âŻB. an: âą Startdatum: 06.08. âą Enddatum: 31.08. â Der Preis gilt fĂŒr den August. |
|  | â Wir prĂŒfen und geben den Strompreis frei. | Du erhĂ€ltst eine BestĂ€tigung in der App. |
|  | đ„ Du reichst jetzt deinen Ladenachweis fĂŒr Juli ein. | Der Tag der letzten LadeaktivitĂ€t muss zwischen 06.08. und 31.08. liegen. Nur dann ist eine Zuordnung möglich. |
Warum muss ich den Strompreis erst im Folgemonat einreichen?
Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur VerfĂŒgung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.
Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?
Beispiel â LadevorgĂ€nge im Juli (Monat 1):
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Im Juli:
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Du lÀdst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.
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Im August:
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Du erhĂ€ltst den Strompreisnachweis fĂŒr Juli.
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Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wÀhlst:
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Startdatum: z.âŻB. 6.08.
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Enddatum:Â 31.08.
â Der Strompreis gilt fĂŒr den gesamten August.
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Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis fĂŒr Juli ein.
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Der âTag der letzten LadeaktivitĂ€tâ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.
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Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?
Das System braucht ein gĂŒltiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um LadevorgĂ€nge korrekt zuordnen zu können. Ohne gĂŒltigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.
Kann ich Nachweise fĂŒr vergangene Monate nachtrĂ€glich einreichen?
Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber ĂŒbermittelt. Eine rĂŒckwirkende Korrektur ist nicht möglich â aus Compliance- und Payroll-GrĂŒnden.
Wird das noch verbessert?
Ja. Das Heimlademanager-Modul ist neu und wird laufend weiterentwickelt. Wir arbeiten aktiv an klareren Prozessen, besseren ErklĂ€rungen und einer reibungsloseren NutzerfĂŒhrung.
SonderfĂ€lle: Kann ich einen zweiten StromzĂ€hler (z.âŻB. bei meinen Eltern) anlegen?
Das Einrichten eines zweiten StromzÀhlers mit separatem Stromtarif ist aktuell nicht vorgesehen.
FĂŒr das Heimladen muss ein Hauptstandort definiert werden, an dem die Abrechnung erfolgt.
Abweichende Ladeorte, z.âŻB. bei den Eltern oder in einer Ferienwohnung, können derzeit nicht separat erfasst oder abgerechnet werden.


