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Stromvertrag - Wie reiche ich ihn ein? - bei individuellem Strompreis

Ab 2026 orientiert sich die Abrechnung von Heimladestrom an den Vorgaben des neuen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen. Der Arbeitgeber legt fest, ob für die Erstattung der tatsächlich gezahlte individuelle Strompreis oder der durchschnittliche Strompreis laut Statistischem Bundesamt verwendet wird. Welche Variante gilt, entscheidet, ob du deinen Stromvertrag einreichen musst oder direkt deine Ladenachweise hochladen kannst.

Stromvertrag – Einreichen erforderlich oder nicht?

Damit du deine Heimladekosten über MOBIKO korrekt abrechnen kannst, hängt es von der Strompreisregelung deines Arbeitgebers ab, ob ein Stromvertrag eingereicht werden muss:

  • Individueller Strompreis:
    Wenn dein Arbeitgeber den tatsächlich von dir bezahlten Strompreis ansetzt, musst du deinen Stromvertrag einreichen und genehmigen lassen.

  • Durchschnittlicher Strompreis:
    Wenn dein Arbeitgeber den durchschnittlichen Strompreis laut Statistischem Bundesamt verwendet, ist keine Einreichung deines Stromvertrags erforderlich.
    Du kannst direkt deine Ladenachweise einreichen.

💡 Tipp: Prüfe in der App oder bei deiner HR-Abteilung, welche Strompreisregelung für dich gilt, damit du weißt, ob die Einreichung notwendig ist.

Timeline: Stromvertrag einreichen, wenn dein Arbeitgeber keinen Durchschnittspreis vom statistischen Bundesamt gewählt hat

Schritt Ereignis Hinweis
1. Einladung zu MOBIKO / Registrierung Du wirst per E-Mail eingeladen und registrierst dich im System.
2. Frühester möglicher Vertragsstart Gültig ab dem Tag nach deiner Registrierung.
3. Upload des Stromvertrags Lade deinen Vertrag im Bereich Heimladen – Verträge hoch.
4. Vertragsprüfung durch MOBIKO

Wir prüfen deinen Vertrag und geben ihn frei.

Erst danach kannst du Ladeaktivitäten einreichen (nur bei individuellen Strompreis!)

5. (Optional) Enddatum setzen Du erhältst eine E-Mail-Erinnerung vor Ablauf an die in MOBIKO hinterlegte Adresse.
6. Vertragsverlängerung oder neuer Vertrag Lade rechtzeitig einen neuen Vertrag hoch, um lückenlose Abrechnung zu ermöglichen.
Videoanleitung: So lässt du dir Heimladekosten über den MOBIKO Heimlademanager erstatten:

Was gilt generell bei der Einreichung von individuellen Stromverträgen?

Damit du deine Heimladekosten einfach und korrekt über MOBIKO abrechnen kannst, erklären wir dir hier, wie die Strompreisberechnung funktioniert und welche Schritte für die Einreichung deines Stromvertrags nötig sind.

Strompreis beim Heimladen

  • Wahlrecht deines Arbeitgebers: Entweder individueller Strompreis oder durchschnittlicher Strompreis laut Statistischem Bundesamt.
  • Bei Wahl -> individueller Strompreis -> Einreichung des Stromvertrags erforderlich:

    • Auch bei Nutzung einer Photovoltaik-Anlage kann der reguläre Hausstrompreis angesetzt werden; die Leistung der PV-Anlagen muss dabei nicht beachtet werden.
    • Damit du deine Heimladekosten korrekt über MOBIKO einreichen kannst, muss zuerst dein Stromvertrag eingereicht und genehmigt werden.
    • Ablauf:

      1. Lade deinen Stromvertrag in der MOBIKO App hoch.

      2. Wir prüfen den Vertrag und geben ihn frei.

      3. Erst danach kannst du deine Ladenachweise einreichen. 

     

So funktioniert die Einreichung – Schritt für Schritt

Ansicht innerhalb der MOBIKO App:

image.png

Wo lade ich meinen individuellen Stromvertrag hoch?

Im Bereich „Heimladen – Verträge“ in der MOBIKO App.

image.png

Dazu gehe bitte -wie folgt- vor:

1. MOBIKO App öffnen
  • Klicke auf den Heimladen-Knopf + lade deinen Stromvertrag hoch


2. individuellen Stromvertrag hochladen

Voraussetzungen: Gültiger Stromvertrag aus dem aktuellen Jahr.

Lade ein gut lesbares Foto oder PDF deines Stromvertrags hoch.

  • Unterstützte Formate: .pdf, .png, .jpg, .jpeg

  • Maximale Dateigröße: 10 MB

  • keine schreibgeschützten Dokumente, ansonsten Screenshot/Foto einreichen.

Tipp: Achte darauf, dass folgende Infos im Vertrag gut erkennbar sind:

  • brutto Arbeitspreis Cents pro kWh (z.B. 44,44 Cents/kWh)

  • Name des Stromanbieters

  • Gültigkeitszeitraum (Startdatum, ggf. Enddatum)


3. Angaben ergänzen

Beispielbild:

image.png

Trage folgende Informationen bitte manuell ein:

  • Preis pro kWh in Cent (z. B. 44,44 Cent/kWh)

  • Startdatum des Vertrags (Pflichtfeld). Dies ist das Datum, ab welchem dieser Strompreis in MOBIKO zur Anwendung kommen soll. Dies ist nicht das Datum, an welchem du den Vertrag abgeschlossen hast. Das frühestmögliche Startdatum eines neuen Vertrags ist jeweils der morgige Tag.

  • Enddatum (optional, wenn bereits bekannt) - wenn du das Enddatum für den Vertrag festlegst, erhältst du am Vertragsende eine Erinnerungs-E-Mail, die dich an das bevorstehende Ende des Vertrags erinnert.

  • Kommentar (optional, z. B. „Stromvertrag 2025“)

Wichtig:
Das Startdatum kann in der Vergangenheit liegen, wenn die Registrierung vorher erfolgt ist. 


4. Überblick bewahren

Nach dem Absenden kannst du in der App jederzeit einsehen:

  • Ob dein Vertrag bereits genehmigt wurde

  • Welcher Strompreis aktuell hinterlegt ist

  • Für welchen Zeitraum dein Vertrag gültig ist


Noch gut zu wissen:
  • Du kannst jederzeit einen neuen Vertrag hochladen, z. B. wenn dein Stromanbieter wechselt.

  • Rückwirkende Gültigkeit eines Vertrags ist nicht möglich – daher immer rechtzeitig hochladen!

  • Ohne genehmigten Stromvertrag können keine Ladeaktivitäten eingereicht werden:

         --> Vor der Genehmigung:                                                                                                                                                                        image.png                                                                                               --> Nach der Genehmigung: erhältst du eine E-Mail, welche dich darüber informiert                                                                            image.png

Warum darf der Zähler für die Wallbox nicht der Hausstromzähler sein?

Antwort:

  • Der Zähler, der für die Abrechnung deiner Wallbox-Stromkosten genutzt wird, darf nicht dein normaler Hausstromzähler sein. Er muss ausschließlich den Stromverbrauch deiner Wallbox messen — also getrennt vom restlichen Haushalt.

  • Der Grund: Nur so kann klar und zuverlässig nachvollzogen werden, wie viele kWh tatsächlich fürs Laden des Fahrzeugs angefallen sind — und wie viele auf den übrigen Hausstrom. Eine Vermischung würde die Abrechnung unklar und fehleranfällig machen.


Welche Anforderungen gelten für den Stromzähler der Wallbox?
  • Der Zähler sollte als separater Zähler installiert sein — z. B. ein eigener Zähler direkt an der Wallbox oder ein extern nachgerüsteter Zähler.

  • Es reicht bei Heimladungen in der Regel nicht, den allgemeinen Hausstromzähler inklusive Haushaltsverbrauch zu verwenden — der Zähler muss die Ladeenergie der Wallbox isoliert erfassen. 

  • Eine eichrechtskonforme (z. B. nach MID – Measuring Instruments Directive) Wallbox / Zähler ist vorteilhaft — insbesondere wenn eine exakte, prüfbare Abrechnung erfolgen soll. Viele Wallboxen unterstützen MID-Zähler.


Brauche ich eine eichrechtskonforme Wallbox für die Abrechnung?

Nein, für die Heimlade-Abrechnung eines Dienstwagens ist nicht zwingend eine voll eichrechtskonforme Wallbox erforderlich, wie sie für öffentliche Ladestationen vorgeschrieben ist.

Welche Zähler reichen aus?

Für die Abrechnung genügt ein MID‑Zähler oder ein separater, stationärer oder mobiler Zähler, der die kWh‑Menge des geladenen Stroms genau misst.

Warum reicht ein MID‑Zähler?
  • MID‑Zähler sind zertifiziert, um Strom zuverlässig zu messen.

  • Sie erfüllen die Anforderungen für die Dokumentation des Verbrauchs, die Arbeitgeber oder Steuerbehörden benötigen.

  • Sie müssen nicht die strengeren Vorschriften für öffentliche Ladeinfrastruktur erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss der Zähler erfüllen?
  • Getrennte Messung: Der Zähler darf nur den Stromverbrauch der Wallbox messen, nicht den gesamten Hausstrom.

  • Dokumentation: Die geladenen kWh müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden.

Kann ich auch einen mobilen Zähler nutzen?

Ja. Solange der Zähler die geladenen kWh zuverlässig misst und dokumentiert, kann er stationär an der Wallbox installiert sein oder mobil zum Einsatz kommen.

Fazit:

Für die steuerlich korrekte Heimlade-Abrechnung von Dienstwagen ab 2026 reicht ein MID‑konformer oder separater Zähler völlig aus.


Was bedeutet das für dich bei der Einreichung über MOBIKO?

Wenn du deinen Stromvertrag und die Wallbox über MOBIKO abrechnen willst, gelten folgende Schritte:

  1. Separater Zähler für die Wallbox
    Stelle sicher, dass deine Wallbox über einen separaten Zähler verfügt — nicht über den Hausstromzähler.

  2. Einreichen & Genehmigen des Stromvertrags
    Lade deinen Stromvertrag in der MOBIKO App hoch. Nach Prüfung und Freigabe durch MOBIKO kannst du erst danach deine Lade- bzw. Verbrauchsnachweise einreichen. 

  3. Verbrauch dokumentieren
    Erfasse deine geladenen kWh korrekt — idealerweise mit Zählerstand oder Ladedaten der Wallbox / des Zählers. Damit wird gewährleistet, dass nur der Wallbox-Strom abgerechnet wird, nicht der Haushaltsstrom. 

  4. Auch bei Photovoltaik-Anlage: Hausstrompreis zulässig
    Nutzt du zusätzlich eine PV-Anlage, beeinflusst das nicht zwingend die Abrechnung über MOBIKO — der “normale” Hausstrompreis kann für die Wallbox angesetzt werden, sofern du einen separaten Zähler verwendest. 


Was ändert sich ab 2026?
  • Ab dem 01.01.2026 muss der Stromverbrauch beim Heimladen für Dienstwagen kilowattstunden-genau nachgewiesen werden — pauschale Abrechnungen sollen nicht mehr zulässig sein. 

  • Der Nachweis kann durch einen stationären oder mobilen Stromzähler erfolgen — oder alternativ durch fahrzeugeigene Ladedaten, wenn diese zuverlässig dokumentiert sind. 

  • Für dich heißt das: Der separate Wallbox-Zähler wird (noch) relevanter, um steuerlich und bei Erstattung korrekt abzurechnen.

Was mache ich, wenn mein Stromvertrag sehr alt ist oder keine aktuellen Daten enthält?

Wenn dein Stromvertrag nicht mehr aktuell ist (z. B. aus 2009) oder die dort enthaltenen Angaben nicht mehr stimmen, kannst du stattdessen deine aktuelle Stromabrechnung hochladen.
Sie enthält alle Daten, die für die Berechnung der Heimladekosten benötigt werden.


Warum reicht die aktuelle Stromabrechnung aus?

Für die Ermittlung der Heimladekosten ist laut aktuellem BMF-Schreiben nur der tatsächliche Arbeitspreis (brutto) relevant, den du aktuell zahlst.
Weitere technische Details – z. B. eine installierte PV-Anlage – spielen dabei keine Rolle.


Welche Angaben müssen auf der Stromabrechnung erkennbar sein?

Bitte stelle sicher, dass folgende Informationen klar ersichtlich sind:

  • Arbeitspreis (brutto) pro kWh

  • Name des Energieversorgers

  • Deine Kunden- oder Vertragsnummer (falls vorhanden)

  • Dein Name

Diese Angaben reichen vollständig aus, um deine Heimladekosten korrekt zu berechnen.


Was muss ich einreichen?
  • Deine aktuelle Stromabrechnung (PDF oder Foto)

  • Kein aktueller Stromvertrag notwendig

  • Alte, nicht mehr gültige Verträge müssen nicht eingereicht werden

Was muss ich beim 1. Upload meines Stromvertrages beachten?

Startdatum und Einreichung deines Stromvertrags:

Bitte beachte Folgendes bei deiner ersten Stromvertrags-Einreichung:


Startdatum - Ab wann kann ich das Startdatum meines Stromvertrags angeben?

Frage:
Ab welchem Datum darf ich den Start meines Stromvertrags angeben, wenn ich ihn hochlade? Kann ich ein Datum vor meiner Registrierung wählen?

Antwort:
Das Startdatum darf frühestens ab dem Tag nach deiner Registrierung liegen. Ein Startdatum vor deiner Registrierung ist nicht möglich, da unser System nur Verträge mit aktiven, aktuellen Strompreisen akzeptiert. Das Startdatum ist zugleich auch der Beginn der MOBIKO Erstattungsberechtigung – es zählt also nicht das Datum des Vertragsabschlusses bei deinem Stromanbieter. 👉 Wähle im Kalender bitte entsprechend ein gültiges Startdatum ab dem Tag nach deiner Registrierung aus.

Merke:
Das Startdatum deines Stromvertrags darf frühestens am Tag nach deiner Registrierung liegen – in den meisten Fällen also der nächste Tag (z. B. morgen).


Startdatum - Warum ist es wichtig?
  • Unser System benötigt einen gültigen Vertrag mit einem aktuellen Tarif, um deine Verbrauchsdaten korrekt abzurechnen.

  • Verträge mit einem Startdatum vor deiner Registrierung können nicht berücksichtigt werden.

Ausnahme:
Wenn deine HR-Abteilung sich aktiv dafür entschieden hat, sind frühere Vertragsdaten zulässig. Bitte frage bei deiner HR Abteilung oder dem MOBIKO Support nach.


Startdatum - Was bedeutet das für dich?
  • Startdatum ist das Datum, ab welchem dieser Strompreis in MOBIKO zur Anwendung kommt. Dies ist nicht das Datum, an welchem du diesen Stromvertrag geschlossen hast. 
  • Lade deinen Stromvertrag möglichst zeitnah nach deiner Registrierung hoch.

  • Der Vertrag kann rückwirkend ab dem Tag nach deiner Registrierung gelten.


Enddatum (optional)
  • Falls du ein Enddatum für deinen Stromvertrag angibst, erhältst du rechtzeitig eine Erinnerung per E-Mail an die in MOBIKO hinterlegte E-Mail-Adresse, damit du einen neuen Stromvertrag hochladen kannst.


Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)
  • Muss unbedingt angegeben werden, sonst ist keine Abrechnung möglich.

  • Nur der Brutto-Arbeitspreis zählt (keine Grundgebühren oder Pauschalen).

  • Die Angabe in der MOBIKO App erfolgt in Cent pro kWh

  • Liegt nur der Nettopreis vor, dann: Nettopreis × 1,19 = Bruttopreis. 

Wie kann ich einen neuen Stromvertrag hinterlegen und worauf muss ich achten?

Damit deine Ladeaktivitäten korrekt abgerechnet werden, gibt es einige wichtige Punkte beim Hochladen deines Stromvertrags:

  1. Frist beachten

    • Lade deinen aktuellen Stromvertrag spätestens 2 Tage vor Monatsende hoch, damit er für die Ladeaktivitäten des vergangenen Monats berücksichtigt wird.

    • Neue Verträge wirken frühestens am Folgetag. Wird der Vertrag zu spät hochgeladen, kann der neue Preis erst im nächsten Monat angewendet werden.

  2. Stromvertrag prüfen & Ladeaktivitäten vollständig einreichen

    • Stelle sicher, dass alle Ladevorgänge des vergangenen Monats gebündelt eingereicht sind.

    • Prüfe, dass der richtige Stromvertrag hinterlegt ist, damit die Erstattung auf Basis des korrekten Preises erfolgt.

  3. Datum in der App

    • Aktuell kann das Datum in der App nicht beliebig auf den Beginn des Monats gesetzt werden, sondern nur auf ein Datum ab „heute“ rückwärts.

    • Wir verstehen, dass das frustrierend ist. Grundsätzlich wird die Einreichung jedoch nach folgendem Prinzip verarbeitet:

      • Ladeaktivitäten aus dem Vormonat werden im darauf folgenden Monat hochgeladen.

      • Die Erstattung erfolgt dann im übernächsten Monat.

    Beispiel:
    Ladeaktivitäten aus Oktober → hochgeladen im November → erstattet im Dezember.

Sonderfälle: Wie hinterlege ich dynamische Stromverträge?

Das Bundesministerium der Finanzen stellte im November 2025 klar, dass bei dynamischen Stromtarifen die Abrechnung auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Stromkosten pro kWh erfolgen kann. Damit wird sichergestellt, dass auch bei variablen Strompreisen eine faire, transparente und unkomplizierte Abrechnung möglich ist.

Monatlicher Ablauf bei dynamischen Strompreisen
Monat Was passiert? Details / Hinweise
Monat 1 (z. B. Juli) 🚗 Du lädst dein Fahrzeug mit dynamischem Tarif. Die Preise ändern sich täglich oder stündlich – der genaue Durchschnittspreis für Juli liegt noch nicht vor.
Monat 2 (z. B. August) 📄 Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli. Meist als PDF oder Export aus deinem Stromanbieter-Portal.
  📤 Du reichst den Strompreis in MOBIKO ein. Im Bereich „Heimladen – Verträge“
Gib z. B. an:
Startdatum: 06.08.
Enddatum: 31.08.
→ Der Preis gilt für den August.
  Wir prüfen und geben den Strompreis frei. Du erhältst eine Bestätigung in der App.
  📥 Du reichst jetzt deinen Ladenachweis für Juli ein. Der Tag der letzten Ladeaktivität muss zwischen 06.08. und 31.08. liegen. Nur dann ist eine Zuordnung möglich.
Warum muss ich den dynamischen Strompreis erst im Folgemonat einreichen?

Dynamische Strompreise stehen erst im Folgemonat zur Verfügung. Daher erfolgt die Abrechnung zeitversetzt.

Wie funktioniert der Einreichungsprozess konkret?

Beispiel – Ladevorgänge im Juli (Monat 1):

  1. Im Juli:

    • Du lädst dein Fahrzeug mit einem dynamischen Stromtarif.

  2. Im August:

    • Du erhältst den Strompreisnachweis für Juli.

    • Du reichst diesen Nachweis in MOBIKO ein und wählst:

      • Startdatum: z. B. 6.08.

      • Enddatum: 31.08.
        → Der Strompreis gilt für den gesamten August.

    • Nach Freigabe des Strompreises durch uns reichst du deinen Ladenachweis für Juli ein.

      • Der „Tag der letzten Ladeaktivität“ muss zwischen 6.08. und 31.08. liegen.

Warum darf das Enddatum nicht im Vormonat liegen?

Das System braucht ein gültiges Strompreis-Intervall im aktuellen Monat, um Ladevorgänge korrekt zuordnen zu können. Ohne gültigen Strompreis ist keine Einreichung möglich.

Kann ich Nachweise für vergangene Monate nachträglich einreichen?

Nein. Vergangene Monate wurden bereits abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich – aus Compliance- und Payroll-Gründen.

Sonderfälle: Kann ich einen zweiten Stromzähler (z. B. bei meinen Eltern) anlegen?

Das Einrichten eines zweiten Stromzählers mit separatem Stromtarif ist nicht möglich.
Für das Heimladen muss ein Hauptstandort definiert werden, an dem die Abrechnung erfolgt.
Abweichende Ladeorte, z. B. bei den Eltern oder in einer Ferienwohnung, können nicht erfasst oder abgerechnet werden.