Timeline Heimlademanager - Wie läuft der Prozess für mich als Nutzer ab?
MOBIKO - Heimlademanager Timeline
- Du wirst von deinem Unternehmen zur Nutzung des MOBIKO Heimlademanagers eingeladen.
- Du erhältst eine Einladungsemail und registrierst dich bei MOBIKO.
- Du lädst einen Nachweis über deinen aktuellen Strompreis in der MOBIKO App hoch (den Stromvertrag, aus dem der Preis pro kWh hervorgeht).
- MOBIKO prüft deine Angaben und gibt deinen Stromvertrag frei.
- Nun, nach Freigabe deines Stromvertrags, kannst du Nachweise über deine Heimladungen in MOBIKO einreichen.
- Reiche jeweils im Folgemonat einen gesammelten Nachweis über deine Lademenge ein.
- Dies kann bspw. ein Ladereport deiner Wallbox App oder 2 Fotos, aus welchen der Start- und Endzählerstand hervorgeht, sein.
- MOBIKO prüft auch diese Angaben und gibt sie frei. Wiederum im Folgemonat der Einreichung wird die Rückerstattungssumme an deinen Arbeitgeber übermittelt und die erhältst die Rückerstattung via dem nächsten Lohnlauf.
| Monat | Was du tun musst | Was passiert danach |
|---|---|---|
| 0 | Firma unterscheibt Vertrag für den MOBIKO Heimlademanager | |
| 1 | - Dein Kundenaccount wird erstellt - Systemdaten bekommst du via Registrierungs-E-Mail mitgeteilt. - aktuelle Stromverträge hochladen |
MOBIKO prüft und genehmigt deinen Stromvertrag |
| 2 |
erst nach der Genehmigung der Stromverträge möglich: - Lade deine Ladebelege vom Monat 1 hoch |
MOBIKO prüft und genehmigt deine Lade-Belege |
| 3 | - Lade deine Ladebelege vom Monat 2 hoch - Ladekosten für Monat 1 werden mit dem Folgemonat erstattet |
MOBIKO prüft Lade-Belege, Arbeitgeber erstattet Kosten via Gehaltsabrechnung |
| 4 | - Lade deine Ladebelege vom Monat 3 hoch - Ladekosten für Monat 2 werden mit dem Folgemonat erstattet |
MOBIKO prüft Lade-Belege, Arbeitgeber erstattet Kosten via Gehaltsabrechnung |
Wichtig für dich:
-
Stromverträge müssen erst genehmigt werden, bevor du Ladebelege hochladen kannst.
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Lade die Ladebelege immer im Folgemonat hoch (zwischen dem 1. und 31.).
-
Erstattungen der Ladekosten erfolgen immer mit dem Folgemonat über die Gehaltsabrechnung.