Im Voraus buchbare Verkehrsmittel (z.B. Zug)
Bei im Voraus gebuchten und bezahlten Verkehrsmitteln (z.B. Bahnkarten, Streifenkarten oder Mehrfahrtentickets für den ÖPNV) kannst du die Kosten sofort geltend machen, obwohl die Fahrt erst später stattfindet. Bitte reiche also die Rechnung oder den Beleg ein, sobald du ihn erhältst und gib immer das Belegdatum an, nicht das Reisedatum.
Beispiel: Du fährst im November mit dem Zug nach Berlin und hast dir bereits am 10. Juli das Zugticket gekauft. Du befindest dich im Budget-Monat Juli und trägst somit den 10. Juli als Rechnungsdatum in die Belegerfassungsmaske ein.