Erstattung - Wie erhalte ich mein Geld zurück?
So erhältst du deine Mobilitätsausgaben mit deinem MOBIKO Budget wieder zurück
| Schritt | Beschreibung | Fristen / Hinweise |
|---|---|---|
| 1. Mobilitätskosten bezahlen | Du bezahlst deine Mobilitätskosten (z. B. Bahn, ÖPNV, Scooter-Sharing) zunächst selbst und gehst entsprechend in Vorleistung. | Innerhalb des aktuellen Monats bis zum 3. des Folgemonats |
| 2. Belege einreichen | Lade alle Belege, die du von deinem Mobilitätsanbieter erhalten hast, in der MOBIKO-App hoch. | Innerhalb des aktuellen Monats bis zum 3. des Folgemonats |
| 3. Prüfung der Belege | Unsere Belegprüfer prüfen deine Einreichungen auf Vollständigkeit und Korrektheit. | Laufend bis Monatsende bzw. bis 3. des Folgemonats |
| 4. Korrektur bei Ablehnung | Falls ein Beleg abgelehnt wird, erhältst du eine Nachricht mit dem Ablehnungsgrund. | Korrekturen möglich bis zum 3. des Folgemonats |
| 5. Übermittlung der Erstattungsdaten | Nach Abschluss der Prüfung werden die Daten anhand einer Erstattungsdatei an deinen Arbeitgeber übermittelt. | Ab dem 4. des Folgemonats; nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich |
| 6. Erstattung mit dem Gehalt | Die Erstattung erfolgt mit deinem Gehalt im Folgemonat. | Beispiel: Kosten im September → Erstattung im Oktober |
Wichtig:
Die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe deines monatlichen MOBIKO-Budgets. Beispiel: Bei einem Budget von 100 € und einem Beleg über 156 € wird nur 100 € erstattet. Reiche bitte dennoch den vollen Betrag ein. Die Erstattung erfolgt für dich entweder steuer- und sozialabgabenfrei oder steuerpflichtig - je nachdem, welches Verkehrsmittel du mit deinem Mobilitätsbudget genutzt hast.
Was tun, wenn ich meine Erstattung für mein Mobilitätsbudget nicht erhalten habe?
Frage:
Ich habe meine Unterlagen fristgerecht eingereicht, aber bisher keine Erstattung für mein Mobilitätsbudget erhalten. Was kann ich tun?
Antwort:
Wenn du deine Erstattung für das Mobilitätsbudget noch nicht erhalten hast, empfehlen wir dir folgende Schritte:
-
Unterlagen prüfen:
Überprüfe zunächst, ob du eine Rückmeldung von uns erhalten hast – insbesondere eine mögliche Ablehnung durch die Belegprüfung. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Unterlagen unvollständig oder nicht erstattungsfähig waren. -
Gehaltsnachweis einsehen:
Falls du keine Ablehnung erhalten hast, wirf einen Blick auf deine aktuelle Gehaltsabrechnung. Die Erstattung wird in der Regel mit dem Folgemonatsgehalt ausgezahlt. Beispiel: Auslagen aus September sollten mit dem Oktobergehalt erstattet worden sein. -
Kontakt zur HR-Abteilung aufnehmen:
Wenn keine Erstattung auf der Gehaltsabrechnung ersichtlich ist und auch keine Ablehnung vorliegt, wende dich bitte an deine HR-Abteilung. Diese kann direkt bei der Buchhaltung prüfen, warum die Auszahlung nicht erfolgt ist. -
Unsere Unterstützung:
Sollte auch die HR-Abteilung keinen Grund für die fehlende Erstattung finden, wird sie sich in der Regel mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen dann den Vorgang im Detail und unterstützen bei der Klärung.