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Versteuerung von Mobilitätsbudgets

Die Steuerlogik hinter dem Mobilitätsbudget

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MOBIKO ist ein Benefit für dich und wird dir von deinem Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt. Der hierdurch ausgelöste Geldwerte Vorteil muss korrekt versteuert werden. Und hier kommt unser integrierter und intelligenter MOBIKO Steueralgorithmus ins Spiel. 

Bei der Versteuerung des Geldwerten Vorteils gibt das deutsche Steuerrecht deinem Arbeitgeber ein spannendes Vehikel an die Hand: Steuererleichterung. Diese Steuererleichterungen oder gar Steuerbefreiungen dienen dazu, dass Arbeitgeber bestimmte (nachhaltige) Mobilitätsformen eher bezuschussen, als andere. Der Vorteil für dich: Nettolohnoptimierung. Je nachdem, wie du dein Mobilitätsbudget nutzt, kannst du mehr Netto vom Brutto erhalten als bei einer klassischen Gehaltserhöhung. 

Ausgehend von den Regelungen des deutschen Steuerrechts, unterscheidet der MOBIKO Steueralgorithmus grundsätzlich zwischen steuerfreien, steuerpauschalierten und steuerpflichtigen Mobilitätsausgaben und bezieht deine monatliche Budgetgrenze, etwaige einmalige Budgetanpassungen und auch einen möglichen Budgetübertrag mit ein. 

Die Höhe deiner tatsächlichen Erstattung ist abhängig von 

  • deiner Budgetkonfiguration
  • deinem persönlichen Mobilitätsverhalten 
  • deinen individuellen Steuermerkmalen. 

Der MOBIKO Steueralgorithmus optimiert all deine monatlich eingereichten Ausgaben in deinem Sinne und berechnet die niedrigste mögliche Steuerlast und entsprechen höchsten Erstattungsbetrag. 

▶️ Tipp: Aufgrund dieser Optimierung ist es wichtig und empfehlenswert, dass du all deine Mobilitätsausgaben im geltenden Monat einreichst, so dass die steuerliche Optimierung voll zum Tragen kommen kann. 

Unterschiedliche Mobilität - unterschiedliche Versteuerung 

Einige Mobilitätsformen genießen im Deutschen Steuerrecht eine Sonderstellung, da sie u.a. steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber bezuschusst werden können, wie z.B. der Personennahverkehr und auch teilweise der Personenfernverkehr. Die Nutzung dieser Verkehrsmittel ist besonders vorteilhaft für dich, da du die Ausgabe Brutto wie Netto rückerstattet bekommst.

Bei pauschalversteuerten Zuschüssen fällt in der Regel noch ein Pauschalsteuersatz und ggf. Sozialversicherungsabgaben an. Meist übernimmt jedoch der Arbeitgeber die Versteuerung in diesem Fall, so dass auch hier der Zuschuss für dich Brutto wie Netto ankommt. 

Andere Mobilitätsangebote hingegen genießen keine steuerliche Erleichterung und müssen individual versteuert werden. Das heißt, dass du beispielsweise einen 80 EUR Tankbeleg bei MOBIKO einreichen kannst und diesen auch in Höhe von 80 EUR Brutto erstattet bekommst. Jedoch musst du die 80 EUR ganz normal mit deinen individuellen Steuermerkmalen versteuern - so wie du es auch von deinem Gehalt kennst. 

Die jeweilige steuerliche Behandlung der verschiedenen Mobilitätsarten kannst du beim Einreichen einer neuen Ausgabe in deiner MOBIKO App sehen, als auch folgender Übersicht entnehmen: 

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Die Steuerwirkung anhand eines Beispiels 

Mit deinem Mobilitätsbudget kannst du Mobilität nach deinen Bedürfnissen nutzen und gleichzeitig deine Mobilitätskosten reduzieren. Je mehr steueroptimierte Mobilität du nutzt, desto höher ist dein tatsächlicher Zuschuss. Ein Beispiel: 

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▶️ Wichtig: wenn du dein Mobilitätsbudget für unterschiedlich versteuerte Mobilitätsformen nutzt, können wir dir leider bei MOBIKO keine Auskunft darüber geben, wie viel Budget du genau im Netto rückerstattet bekommst, da dies mit deinen individuellen Steuermerkmalen zusammenhängt - die wir nicht wissen, da dies persönliche Informationen sind. Sei aber versichert, dass unser System steuerkonform und -optimiert arbeitet und alle Daten korrekt in eure Lohnabrechnung übertragen und dort korrekt weiterverarbeitet werden. 

Disclaimer: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und verfolgen ausschließlich den Zweck, die Thematik allgemein darzustellen. Die hierin enthaltenen Ausführungen und Darstellungen erheben daher werden einen Anspruch auf Vollständigkeit noch sind sie geeignet, eine steuerliche Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Im Falle von Fragen zu den hierin aufgegriffenen Themen wende sich bitte an deinen Steuerberater oder eine andere steuerrechtskundige Person.