Strompreis & Stromvertrag - Heimlademanager
Strompreis - Heimlademanager
Zur Berechnung der Erstattung ist die Feststellung des Strompreises notwendig. Diese erfolgt je nach Konfiguration durch deinen Arbeitgeber unterschiedlich. Die von deinem Arbeitgeber festgelegte Konfiguration ist für dich beim erstmaligen Öffnen des Heimlademanagers, sowie darüber hinaus im Heimlademanager Modul im im Vertragsbereich (dritter Reiter, rechts) ersichtlich.
1. Individueller Strompreis
Du hinterlegst deinen individuellen Hausstrompreis in der MOBIKO App. Dazu lädst du einen Nachweis über den Arbeitsstrompreis in Cent pro kWh in der MOBIKO App hoch. Bitte beachte, dass Grundgebühren nicht abgerechnet werden können.
2. Gesetzliche Strompreispauschale
Dein Arbeitgeber kann die Verwendung der gesetzlichen Strompreispauschale festlegen. Die Strompreispauschale ist ein Festpreis in Cent pro kWh basierend auf dem statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Strompreis deutscher Haushalte. Dieser Strompreis wird jährlich aktualisiert und findet für das gesamte Kalenderjahr Anwendung.
3. Wahlrecht individueller Strompreis oder gesetzliche Strompreispauschale
Dein Arbeitgeber kann dir das Wahlrecht einräumen, ob dein individueller Strompreis oder die gesetzliche Strompreispauschale angewendet werden soll. Dieses Wahlrecht kann lediglich einmalig zu Beginn der Verwendung des Heimlademanagers angewendet werden und die Entscheidung ist für das gesamte Kalenderjahr anzuwenden. Eine nachträgliche Änderung ist unterjährig nicht mehr möglich.
Wie reiche ich einen Stromvertrag ein?
In der MOBIKO App kannst du über das Plus Symbol einen neuen Stromvertrag einreichen. Alternativ kannst du auch im dritten Reiter des Heimladenmoduls – der Vertragsübersicht – einen neuen Stromvertrag einreichen. Hier findest du auch eine Übersicht deiner Verträge.
Was ist mit Startdatum beim Stromvertrag gemeint?
Das Startdatum bezieht sich auf das Datum, ab welchem dieser Strompreis zur Abrechnung deiner Heimladekosten in MOBIKO zur Anwendung kommen soll. Das Datum deines persönlichen Vertragsabschlusses ist hier unerheblich.
Du kannst deinen neuen, zukünftigen Stromvertrag auch bereits mit einem entsprechenden Startdatum in der Zukunft hinterlegen.
Kann ich einen Stromvertrag rückwirkend einreichen?
Nein, Stromverträge können nicht rückwirkend eingereicht werden. Das nächstmögliche Startdatum für deinen Stromvertrag ist jeweils der morgige Tag.
Kann ich meinen Hausstrompreis trotz Verwendung einer Photovoltaik (PV/ Solaranalage abrechnen?
Ja, auch bei installierter Photovoltaik (PV/ Solarstromanlage kannst du deinen regulären Arbeitspreis deines Hausstromtarifs ansetzen.
Wie reiche ich einen dynamischen Strompreis ein?
Im Vergleich zu klassischen Stromverträgen ist der monatliche Strompreis bei dynamischen Stromverträgen erst im Nachhinein bekannt.
Reiche den Nachweis über deinen dynamischen Strompreis jeweils ein, sobald dir deine Abrechnung des Vormonats zur Verfügung steht. Bitte wähle dabei das nächstmögliche Startdatum aus und eine Gültigkeit bis Ende des Monats. Reiche in diesem Gültigkeitszeitraum deinen dazugehörigen Lademengennachweis (in kWh) in der MOBIKO App. So werden dein dynamischer Strompreis und die dazugehörige Lademenge gemeinsam abgerechnet.
Dein dynamischer Strompreis hat in der MOBIKO App somit jeweils Gültigkeit während des Folgemonats und auch deinen dazugehörigen Ladenachweis reichst du in dieser Periode ein.
