Einreichung von Belegen - Wie reicht man Belege richtig ein?
Damit deine Ausgaben reibungslos und korrekt über MOBIKO abgerechnet werden können, ist eine richtige und vollständige Belegeinreichung besonders wichtig. Im Folgenden zeigen wir dir, worauf du achten solltest und wie du deine Belege Schritt für Schritt korrekt einreichst.
Timeline: Belege einreichen bei MOBIKO
| Zeitraum | Was du tun musst | Was passiert danach |
|---|---|---|
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bis 03.10.) |
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Wie gebe ich den Fahrtzweck und die Herkunft meiner Fahrten korrekt an? (Inland/Ausland) (Privatweg/Arbeitsweg)
Privatfahrt
Fahrten in deiner Freizeit oder nicht zum Arbeitsweg zählen als Privatfahrten. Beispiel: Mit der U-Bahn in die Stadt zum Einkaufen fahren.
Geschäftsfahrten
Geschäftsfahrten können nicht über dein Mobilitätsbudget abgerechnet werden.
Arbeitsweg
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gelten als Arbeitsweg und müssen aus steuerlichen Gründen so eingereicht werden. Beispiel: Taxi vom Zuhause zur Arbeit.
Inland
Fahrten, die im Inland starten und enden, gelten als Inlandsfahrten. Auch Fahrten, die im Inland starten und im Ausland enden, zählen dazu.
Ausland
Fahrten, die im Ausland starten oder enden, gelten als Auslandsfahrten. Auch Fahrten, die im Ausland starten und im Inland enden, zählen dazu.
FAQ-Frage: Kann ich dasselbe Ticket einmal für den Arbeitsweg und einmal für private Fahrten einreichen?
Nein, ein Ticket darf nicht gleichzeitig unter Arbeitsweg und Privatweg eingereicht werden. Es gilt die folgende Regel:
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Arbeitsweg: Wenn du ein Ticket für den Arbeitsweg einreichst, muss es überwiegend für Fahrten zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz genutzt werden.
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Privatweg: Tickets für private Fahrten müssen jedoch unter Privatweg eingereicht werden.
Wichtig: Die korrekte Einreichung stellt sicher, dass das Ticket entsprechend der steuerlichen Vorgaben behandelt wird (siehe Beitrag Steuer - Was gilt bei der Versteuerung von Mobilitätsbudgets?).
Was muss ich bei der Beleg-Einreichung generell beachten?
Was gilt grundsätzlich bei der Belegerfassung?
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Gib immer das Rechnungs- oder Kaufdatum an, das auf deinem Beleg steht — nicht den Nutzungszeitraum!
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Dieses Datum muss zum jeweiligen Abrechnungsmonat passen (z. B. Dezember-Rechnungen im Dezember-Budget, Januar-Rechnungen im Januar-Budget).
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Falls das Datum nicht passt, kontaktiere bitte den Admin oder den MOBIKO-Support.
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Jeder Beleg muss einzeln eingereicht werden: Sammelbelege oder Screenshots von Bestätigungsmails können wir leider nicht akzeptieren.
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Reiche deine Belege frühestmöglich und spätestens bis zum 3. des Folgemonats ein, damit noch Korrekturen möglich sind.
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Wir empfehlen, dir einen Reminder zum 30./31. eines Monats zu setzen, damit du keine Frist verpasst.
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Zusätzlich erhältst du zwei Erinnerungen per E-Mail: am 25. des aktuellen Monats und am 1. des Folgemonats.
Tipps für die richtige Belegeinreichung
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Anzahl der Belege: Reiche alle Ausgaben ein, die du möchtest. Mehr Belege helfen, dein Mobilitätsbudget optimal auszuschöpfen.
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Rechnungsanschrift: Stelle sicher, dass auf dem Beleg deine Privatanschrift steht und nicht die Firmenanschrift.
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Rechnungs- oder Fahrtdatum: Das Rechnungsdatum sollte zum aktuellen Monat passen.
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Mobilitätsart auswählen: Wähle beim Erfassen der Ausgaben immer die passende Mobilitätsart aus dem Dropdown-Menü „Mobilitätstyp“.
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Kosten für andere Personen: Falls weitere Personen auf der Rechnung stehen, erfasse nur deine persönlichen Ausgaben und reiche die anderen Ausgaben unter Kosten für Dritte ein.
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ÖPNV-Abo: Jahres-Abos mit monatlicher Abrechnung können eingereicht werden. Nutze dafür die monatliche Rechnung oder Lastschrift.
Belegbedingungen: Diese 5 Punkte müssen erfüllt sein
Eine Ausgabe ist nur erstattungsfähig, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Belegnachweis vorhanden
Es liegt eine Rechnung, Quittung oder ein Ticket mit ausgewiesenen Mobilitätskosten vor. -
Persönliche Nutzung
Die Leistung wurde selbst in Anspruch genommen, nicht für Dritte (außer bei Freigabe durch den Arbeitgeber). -
Zahlungsnachweis
Die Ausgabe wurde tatsächlich bezahlt. -
Mobilitätsbezug
Die Ausgabe zählt zu den anerkannten Mobilitätstypen (siehe Übersicht in der App). -
Keine Doppelerstattung
Die Ausgabe wurde noch nicht eingereicht – weder in einem vorherigen Monat noch über die Reisekostenabrechnung.
Welche Belege akzeptiert MOBIKO?
Folgende Arten von Belegen kannst du bei uns hochladen – als Nachweis deiner Ausgaben:
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Screenshot oder Foto eines Kontoauszugs
Bitte schwärze dabei sensible Daten wie deine IBAN und weitere Abbuchungen, die nichts mit der Ausgabe zu tun haben. -
Foto oder PDF einer Papierrechnung
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PDF-Rechnung aus einer E-Mail
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Screenshot oder Foto eines Fahrtickets bzw. Online-Tickets
Was muss ich beim Hochladen beachten?
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Alle Informationen auf dem Beleg müssen gut lesbar sein.
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Verdeckte oder unleserliche Angaben führen zur Ablehnung des Belegs.
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Unterstützte Upload-Formate:
.pdf,.png,.jpg,.jpeg -
Maximale Dateigröße: 10 MB
Wichtig: Wenn ein zusätzlicher Nachweis erforderlich ist, kannst du diesen nur in der mobilen App über das „+“-Symbol hochladen.
Wie kann ich mehrere Nachweise für eine Ausgabe einreichen?
Wenn für eine Belegeinreichung mehrere Nachweise erforderlich sind (z. B. Rechnung und Kontoabbuchung), kannst du diese nur über die MOBIKO App hochladen.
➡️ Nutze dazu das „+“-Symbol in der App, um weitere Dokumente hinzuzufügen.
Hinweis:
Die MOBIKO App ist für Smartphones, Laptops und Computer verfügbar.
Alle Informationen zur Installation findest du unter „App Installation“.
Wie bearbeite oder korrigiere ich meine Belege?
Du hast bei der Belegerfassung versehentlich einen Fehler gemacht? Kein Problem – du kannst deine Belege aus dem aktuellen Monat jederzeit bearbeiten.
So gehst du vor:
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Klicke auf den Beleg, den du ändern möchtest, und dann auf „Bearbeiten“.
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Folge erneut den Schritten zur Belegeinreichung.
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In der Belegerfassungsmaske kannst du somit durch Antippen die jeweiligen Angaben korrigieren:
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Betrag
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Währung
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Rechnungsdatum
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Fahrtzweck
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Mobilitätstyp
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Herkunft (Inland / Ausland)
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Bild der Ausgabe
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Nach der Korrektur klicke auf „Direkt zum Einreichen“ und anschließend auf „Einreichen“, um den Beleg aktiv zu übermitteln.
⚠️ Wichtig: Wenn du den Beleg nicht aktiv einreichst, bleibt er im Entwurfsmodus (Draft). Du erhältst dann eine E-Mail-Erinnerung mit der Bitte, den Beleg noch einzureichen. Erst nach aktivem Einreichen ist der Beleg nach Genehmigung erstattungsfähig.
Tipp: Alternativ kannst du den fehlerhaften Beleg auch löschen und von vorne aktiv einreichen – das ist oft der einfachste Weg.
Wie lade ich nachträglich ein weiteres Foto oder einen 2. Nachweis hoch?
Wenn ein zusätzlicher Nachweis erforderlich ist, kannst du diesen nur in der mobilen App über das „+“-Symbol hochladen. Bitte lade dazu die MOBIKO App auf deinem Smartphone/Laptop/Computer herunter (siehe App Installation)
So funktioniert's danach:
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Öffne den entsprechenden Beleg in der App.
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Scrolle nach unten und klicke auf „Bearbeiten“.
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Folge erneut den Schritten zur Belegeinreichung.
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Bei dem Punkt "Beleg hochladen" klicke auf das „+“-Symbol, um ein zusätzliches Nachweisbild hinzuzufügen.
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Klicke auf „Direkt zum Einreichen“ und anschließend auf „Einreichen“.
Tipp: Alternativ kannst du den fehlerhaften Beleg auch löschen und von vorne aktiv einreichen – das ist oft der einfachste Weg.
Kann ich gewisse Ausgaben gesplittet einreichen – und wenn ja, welche?
Ja, bestimmte Ausgaben dürfen gesplittet eingereicht werden – aber nur unter klaren Voraussetzungen.
Zulässige Splittungen:
🔸 Semestertickets oder Jahreskarten:
Wenn du dein Ticket im Voraus gezahlt hast (z. B. 6 Monate / 12 Monate), kannst du die Kosten anteilig pro Monat einreichen.
📝 Kommentarbeispiel: „Rate 3/6 – Semesterticket TU Berlin“ oder „Rate 5/12 – IsarCard Abo“
🔸 BahnCard:
Diese kann ebenfalls monatlich anteilig (1/12) eingereicht werden.
📝 Kommentarbeispiel: „Rate 1/12 – 35 € (05/2025)“
Wichtig:
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Originalbeleg mit dem Gesamtbetrag einreichen und nur den Teil-Betrag monatlich angeben.
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Begründung immer im Kommentarfeld angeben.
Nicht zulässig:
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Pauschale Splittungen ohne klare Begründung
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Fehlende oder unverständliche Kommentare
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Einzeltickets oder Mehrfahrtenkarten
Kann ich Belege aus dem vorherigen MonatVormonat noch einreichen? - Fristen für neue und bestehende MOBIKO-User
Ob du Belege aus dem vergangenen Monat noch einreichen kannst, hängt vomdavon Zeitpunktab, deinerwann Registrierungdu dich bei MOBIKO registriert hast und dem aktuellen Einreichungszeitraum ab. Hier findestob du einebereits Übersichtfür derden wichtigstenVormonat Regeln:registriert warst.
1. Neue User: Registrierung im aktuellen Monat
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WennWer:duNeuedichUser, die sich erst im aktuellen Monat registrierthasthaben (z. B.zum01.10.),.ist -
EinreichenRegel:
von BelegenBelege für den Vormonat (z. B. September) können nichtmöglicheingereicht werden. -
Grund:
.👉Grund: Dein Arbeitgeber hat dieMOBIKO-NutzungvonistMOBIKOerst ab dem aktuellen Monat freigegeben. Eine rückwirkendeNutzungEinreichung istinnurdiesemmöglich,Fallwennausgeschlossen.wir eine schriftliche Bestätigung deiner HR-Abteilung erhalten.
2. Belegeinreichung bis zum 03. des Folgemonats möglich
Wenn
- Wer: Bestehende User, die bereits im
vorherigenVormonatMonatregistriertfürwaren. -
freigeschaltet warst, kannstWas du
Belegetunaus diesem Monat noch bis zum 03. des Folgemonatsmusst:einreichen.Wichtig:Achte dabei auf folgendes:-
ReicheBelegedenausBelegdem Vormonat über die MOBIKO Appein (👉einreichen: mobile.mobiko.net) -
Wähle beimBeim Einreichenim Kalendermoduldas Rechnungsdatumausdesdem VormonatVormonatsausauswählen
(z. B. Einreichung am 02.10. → RechnungsdatumimSeptemberSeptembermit 01.09. auswählen)
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Hinweis:WasDerpassiert danach:-
Belege werden geprüft und für den Vormonat berücksichtigt.
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Upload-Stopp erfolgt
erstam 03. des Folgemonatsabca. 23:00UhrUhr.
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3. Zeitraum bereits verstrichen (nach dem 03.)
Wenn der Zeitraum zur Einreichung (bis einschließlich 03. des Folgemonats)
bereits verstrichen ist, ist eine Einreichung nur in Ausnahmefällen möglich.
So gehst du vor:
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KontaktiereWer:deineAlle User, egal ob neu oder bestehend. -
Was du tun musst:
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HR-Abteilung oder
deinenAdminAdmin,kontaktieren, umabzuklären, obeine nachträgliche Einreichungnochevtl.genehmigtzuwerden kann.erhalten. -
FallsGegebenenfallserforderlichkann HR auch eine Budgetanpassung (z. B. bei monatlichem Budgetverfall), kann deine HR eineBudgetanpassungvornehmen. -
Sende uns einenNachweis (z. B. E-Mail-KorrespondenzKorrespondenz)mitanHR),MOBIKO senden, damitwirderdirweiteremitteilenAblaufkönnen,geklärtwiewerdendu weiter vorgehst.kann.
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Was passiert danach:
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Einzelfallprüfung durch MOBIKO und HR.
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MOBIKO teilt dir dann mit, ob und wie der Beleg eingereicht werden kann.
Was muss ich bei vorausgebuchten Tickets (z. B. Bahn) beachten?
Tickets, die du im Voraus kaufst (z. B. Bahn-, Streifen- oder Mehrfahrtentickets), kannst du sofort einreichen – unabhängig vom Reisedatum.
🗓️ Wichtig: Immer das Kaufdatum angeben, nicht das Reisedatum.
Beispiel:
Ticket am 10. Juli gekauft, Reise im November → Beleg gehört ins Juli-Budget.
Wie muss ich bei gemeinsamen Fahrten (z. B. Zugfahrt oder Flug mit Partner/in) vorgehen?
Beispiele für zulässige Ausgaben:
Zug Fernverkehr, Flug
Achtung: Das gilt nur für Mobilitätstypen/-kategorien, die in deinem Budget freigegeben sind.
Bei gemeinsamen Fahrten (z. B. Zugfahrt mit Partner/in):
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Kategorie „Kosten für Dritte (steuerpflichtig)“: Lade je einmal das Hin- und Rückfahrtticket hoch, trage den anteiligen Betrag (Gesamtsumme geteilt durch 2) ein. Wichtig: Bitte gib im Kommentarfeld den Verwandtschaftsgrad oder „Partner/in“ an (siehe Kategorie Kosten für Dritte).
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Kategorie „Zug – Fernverkehr (steuerpflichtig)“: Lade deine eigenen Hin- und Rückfahrttickets hoch, ebenfalls mit dem anteiligen Betrag (geteilt durch 2).
Kurz gesagt: Wenn mehrere Personen auf einem Beleg stehen, teile den Gesamtbetrag durch die Anzahl der Personen (Achtung: Wer ist der Mitreisende? siehe Kosten für Dritte). Lade deinen Anteil wie gewohnt unter Zug-Fernverkehr hoch und den restlichen Anteil unter „Kosten für Dritte“ (gleicher Beleg kann verwendet werden).
Warum muss das zweite Ticket meines Ehepartners unter „Kosten für Dritte“ und nicht unter „Deutschlandticket“ eingereicht werden?
Dein Mobilitätsbudget ist ein persönlicher Mitarbeiter-Benefit und gilt nur für deine eigenen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
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Dein eigenes Deutschlandticket kann steuerfrei erstattet werden.
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Zusätzliche Tickets -auch Deutschlandtickets- für andere Personen, zum Beispiel für deinen Ehepartner, musst du unter „Kosten für Dritte“ einreichen.
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„Kosten für Dritte“ werden steuerpflichtig erstattet, da es sich nicht um deine persönlichen Fahrtkosten handelt.
Wenn du das zweite Ticket als „Deutschlandticket“ einreichst, wird es von unseren Belegprüfern abgelehnt, da die Regel besagt, dass nur ein Ticket pro Monat und pro User genehmigt werden darf.
Wie reiche ich Belege für meine KFZ-Versicherung richtig ein, wenn die Kategorie "Fahrzeugnahe Dienstleistungen" nicht freigegeben ist?
Deine KFZ-Versicherung kannst du unter der Kategorie „Sonstiges“ oder „Fahrzeugnahe Dienstleistungen“ einreichen – vorausgesetzt, diese Kategorien sind von deinem Arbeitgeber freigeschaltet.
Best Practice:
Lade bitte zwei Belege über die Smartphone-App hoch:
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Die Zahlungsaufforderung (Rechnung) deiner KFZ-Versicherung
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Die Überweisungsbestätigung als Screenshot aus deinem Online-Banking
Welches Datum ist relevant?
Ist die Bezahlung später als das Rechnungsdatum erfolgt, zählt das Bezahldatum als maßgeblich für die Belegerfassung, nicht das Rechnungs- oder Fälligkeitsdatum. Bitte lade dafür einen Abbuchungsnachweis hoch.