Mobilitätskategorien - Wo reiche ich was ein?
Mobilitätskategorien bei MOBIKO
Das flexible Mobilitätsbudget und das ÖPNV-Budget bieten eine Vielzahl an Mobilitätskategorien, so dass du dein Mobilitätsbudget möglichst flexibel und individuell einsetzen kannst.
Wichtig: Dein Arbeitgeber entscheidet, welche Mobilitätskategorien Dir zur Verfügung stehen.
Bitte prüft Eure Unternehmens-Policy.
Welche Kategorien dir zur Verfügung stehen, siehst du direkt in deiner MOBIKO App im dritten Reiter (siehe Beitrag: Wie ist die MOBIKO App aufgebaut?). Solltest du Fragen zur Konfiguration der Mobilitätskategorien haben, wende dich bitte an deinen Ansprechpartner in deinem Unternehmen.
Das Mobilitätsbudget muss einer Person zugeordnet werden muss - der sogenannte Nutzerbezug. Daher müssen meistens Belege eindeutig einem Nutzer zugeordnet sein, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
Wenn mehrere Nachweise innerhalb einer Belegeinreichung erforderlich sind, kannst du diese nur in der mobilen App über das „+“-Symbol hochladen. Bitte lade dazu die MOBIKO App auf deinem Smartphone/Laptop/Computer herunter (siehe App Installation)
Grundsätzlich zur Verfügung stehende Mobilitätskategorien
ÖPNV
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget".
Was zählt zum ÖPNV – und wie reiche ich Tickets richtig ein?
🚋 U-Bahnen
🚉 S-Bahnen
🚃 Straßenbahnen
🚌 Stadt- und Regionalbusse
Ticketarten / Kategorien:
-
Einzelticket
-
Flughafenshuttle
-
4-Fahrten-Karte
-
Tagesticket
-
Streifenkarte
- Monatsticket
-
Aboticket
-
Semesterticket
-
10-Fahrten-Ticket
-
Jedermann-WochenTicket (Gültig für eine Person, nicht übertragbar, eine Woche lang)
-
etc.
Frage: Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung von ÖPNV-Tickets aus dem Mobilitätsbudget?
Antwort:
Für die Erstattung aus dem Mobilitätsbudget ist eine eindeutige Auflistung der Tickets erforderlich – besonders bei steuerfreien Leistungen wie ÖPNV-Tickets.
Eine reine Banktransaktion reicht dafür leider nicht aus. Bitte reiche daher einen Nachweis ein, auf dem klar erkennbar ist, um welches ÖPNV-Ticket es sich handelt, z. B.:
-
eine Rechnung, oder
-
eine Bestätigung des Ticketkaufs vom Anbieter.
ÖPNV-Monatskarte (z. B. IsarCard-Abo)
Monatskarten müssen im Monat der Anschaffung vollständig eingereicht werden.
👉 Eine Aufteilung auf mehrere Monate ist nicht möglich.
Wichtig: Ergänze im Kommentarfeld eine Angabe:
- Art der Monatskarte, falls auf dem Beleg nicht eindeutig erkennbar (z. B. „IsarCard Abo“, „VBB Umweltkarte Berlin AB“ etc.).
ÖPNV-Jahreskarte (bei Einmalzahlung)
Wie reiche ich die Kosten ein?
Du kannst die Kosten für die ÖPNV-Jahreskarte entweder
-
einmalig mit dem Gesamtbetrag einreichen
-
gesplittet über mehrere Monate (z. B. in 12 Monatsraten)
Wenn du deine Jahreskarte auf einmal bezahlt hast und monatlich einreichen möchtest, muss der Abo-Vertrag monatlich erneut eingereicht werden – immer mit einem kurzen Hinweis im Kommentarfeld:
Wichtig: Ergänze im Kommentarfeld zwei Angaben:
-
Beispiel: „Rate 3/12“
-
Art der Jahreskarte, falls auf dem Beleg nicht eindeutig erkennbar.
👉 So kann dein Jahresabo korrekt auf 12 Monate verteilt und anteilig erstattet werden.
FAQ - Frage: Mein 365-Ticket Abo beim MVV wird monatlich von meinem Konto abgebucht, ich erhalte aber keine separate Rechnung. Wie reiche ich die Zahlungen in MOBIKO ein?
Antwort:
Für Abos ohne monatliche Rechnung benötigen wir pro Monat zwei Nachweise:
-
Die Originalrechnung des Abos
-
Den Kontoabbuchungsnachweis, der die jeweilige Monatszahlung zeigt
⚠️ Wichtig: Wenn mehrere Nachweise für eine Belegeinreichung erforderlich sind, kannst du diese nur über die MOBIKO App über das „+“-Symbol hochladen.
4er-/10er-Tickets (z. B. S-Bahn-Karten)
-
Bitte den vollen Betrag zum Zeitpunkt des Kaufs einreichen.
-
Eine Aufteilung oder nachträgliche Einreichung pro Fahrt ist nicht möglich.
Einreichung von MVG-Abonnements ohne physische Monatskarte
Die MVG stellt häufig nur noch digitale Karten zur Verfügung. Im Folgenden findest Du, welche Nachweise eingereicht werden können.
Aus dem eingereichten Dokument muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um Dein persönliches Abo handelt:
- Name
- Zahlungsdatum
- Betrag sowie ein klarer Hinweis auf das Abo (z. B. „IsarCard Abo“)
müssen gut erkennbar sein.
Alternativ können folgende Dokumente eingereicht werden:
-
Kontoauszug mit SEPA-Lastschrift der MVG
-
Vertragsbestätigung
-
Digitaler Abo-Nachweis
-
E-Mail-Bestätigung von der MVG
-
PDF-Dokument aus dem Kundenportal
-
Screenshot mit allen relevanten Angaben
Wenn für die Belegeinreichung mehrere Nachweise erforderlich sind, können diese nur über die MOBIKO App hochgeladen werden. Nutze dazu das „+“-Symbol, um weitere Dokumente hinzuzufügen.
Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis
Was ist die Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis?
Die Wertmarke ist eine Jahresgebühr, die es schwerbehinderten Menschen erlaubt, den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland kostenfrei zu nutzen. Sie wird als Ergänzung zum Schwerbehindertenausweis (Beiblatt mit Wertmarke) ausgegeben.
Wer benötigt die Wertmarke?
Personen mit den Merkzeichen „G“, „aG“ oder „Gl“ im Schwerbehindertenausweis müssen die Wertmarke erwerben, um die kostenlose Nutzung des ÖPNV zu erhalten. Für Menschen mit den Merkzeichen „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) ist die Wertmarke kostenlos.
Wie viel kostet die Wertmarke?
-
Für 12 Monate: 104 €
-
Für 6 Monate: 53 €
Diese Preise gelten seit dem 1. Januar 2025.
Wie reiche ich die Kosten für die Wertmarke ein?
Je nach deinem monatlichen Mobilitätsbudget kannst du die Kosten für die Wertmarke entweder
-
einmalig einreichen, wenn dein Budget den Gesamtbetrag abdeckt, oder
-
gesplittet über mehrere Monate (z. B. in 6 Monatsraten), wenn dein Budget kleiner ist.
Bitte achte darauf, bei einer Ratenaufteilung im Kommentarfeld den jeweiligen Monat anzugeben (z. B. „Rate 3/12“). Außerdem müssen sowohl die Wertmarke als auch der Kontoabbuchungsnachweis für uns sichtbar eingereicht werden. Diese beiden Nachweise können nur gemeinsam über die MOBIKO App im Rahmen einer Belegeinreichung mit mehreren Dokumenten hochgeladen werden.
Sammelrechnungen & Belege
Erlaubt: Eine Sammelrechnung mit mehreren Fahrten oder Tickets
Nicht erlaubt: Eine Belegeinreichung, auf dem mehrere Einzeltickets aufgeführt werden – egal ob für denselben oder an verschiedenen Tagen. Bitte lege für jedes Einzelticket entsprechend eine neue Ausgabe in der MOBIKO App an.
💬 Tipp: Achte beim Einreichen immer auf vollständige und gut lesbare Belege. So kann dein Ticket schnell geprüft und korrekt abgerechnet werden.
ÖPNV - Gruppenticket
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget".
ÖPNV – Gruppenticket richtig einreichen
Die Gruppen-Tageskarte im ÖPNV gilt in der Regel für bis zu 5 Personen und kann gemeinsam genutzt werden.
Reiche den vollen Betrag unter der Kategorie „Gruppenticket“ ein.
Ausnahme: Wenn auf dem Ticket, Namen anderer Mitreisender aufgelistet sind, reiche nur deinen eigenen Anteil ein.
Deutschlandticket / Semesterticket als Deutschlandticket / "Ausbildungsticket" bei der MVG
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget".
Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahnen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn).
So reichst du dein Deutschlandticket richtig ein
Für eine erfolgreiche Erstattung lade bitte folgende Nachweise bei MOBIKO hoch:
- Ticket oder Rechnung: mit deinem Namen oder deiner Abo-Nummer (evtl. auch im Kontoauszug vorhanden)
- Kontoabbuchung: mit dem passenden Betrag oder den Betrag des bezuschussten Deutschlandtickets + Abo-Nummer oder Name muss ersichtlich sein.
Wenn mehrere Nachweise innerhalb einer Belegeinreichung erforderlich sind, kannst du diese nur in der mobilen App über das „+“-Symbol hochladen. Bitte lade dazu die MOBIKO App auf deinem Smartphone/Laptop/Computer herunter (siehe App Installation)
Was gelten für Regeln?
- Ein Deutschlandticket pro Monat wird berücksichtigt
- Gültig ist das Rechnungsdatum oder der Nutzungszeitraum im jeweiligen Monat.
-
Ob Arbeitsweg oder Privatweg – das spielt keine Rolle, da es auf beiden wegen steuerfrei erstattet wird. Wichtig ist nur: nicht doppelt je Weg einreichen.
Kulanzregelung
Hast du einen Monat vergessen?
Du kannst das Ticket nachträglich einreichen – gib jedoch im Kommentarfeld an, für welchen Monat es gelten soll (maximal zwei vorherige Monate).
Tipp für Polygo-Nutzer:innen
Statt einem Foto der Karte + Kontoauszug (oft ohne Abo-Nummer), reiche am besten direkt die Rechnung deines Deutschlandtickets ein.
Die Rechnung erhältst du automatisch nach dem Kauf, in der Regel am nächsten Tag, und findest sie:
-
in der Polygo-App unter „Meine Reisen“ oder „Reisedetails“
-
im Kundenkonto der Deutschen Bahn oder deines Verkehrsunternehmens
Sobald du die Rechnung hast, kannst du sie ganz unkompliziert bei MOBIKO hochladen.
Semesterticket als Deutschlandticket
Semestertickets können – ähnlich wie Jahreskarten – anteilig über die Semesterlaufzeit eingereicht werden.
-
Laufzeit: 6 Monate (bzw. 3 bei Trimester)
-
Beispiel: Ticket kostet 176,40 € / 208,80€
Wichtig: Der Semesterbeitrag selbst darf nicht eingereicht werden, da er zusätzliche Leistungen (z. B. Studentenwerksbeitrag) enthält. Erstattungsfähig ist nur das Deutschlandticket. Du benötigst einen Nachweis über den Preis des Deutschlandtickets ohne Studentenwerksbeitrag. Diesen Beleg plus den Kontoabbuchungsnachweis kannst du monatlich über die Semesterlaufzeit einreichen.
| Wenn dein Budget … | So reichst du es ein |
|---|---|
| ≥ 176,40 € / 208,80€ | Gesamtbetrag einmalig einreichen |
| < 176,40 € / 208,80€ | In 6 Raten à 29,40 € / 34,80€ monatlich einreichen – jeweils mit dem selben Beleg |
Wichtig für 2026:
-
-
Aufgrund der Erhöhung des Deutschlandtickets im Jahr 2026 wird vermutlich auch der Preis für das Semesterticket steigen.
-
Beim „Deutschlandsemesterticket“) steigt der Preis ab Wintersemester 2026/27 auf 37,80 €/Monat bzw. 226,80 €/Semester.
-
Das bedeutet, dass in diesen Fällen ein anderer monatlicher Teilbetrag in MOBIKO eingereicht werden muss, da der Gesamtpreis ab Wintersemester 2026/27 bei 226,80 € liegt.
Einreichung je nach monatlichem MOBIKO-Budget:
| Budgethöhe | Einreichung |
|---|---|
| ≥ 226,80 € | Gesamtbetrag einmalig einreichen |
| < 226,80 € | In 6 Raten à 37,80 € monatlich einreichen – jeweils mit dem gleichen Beleg |
Hinweis:
-
Sollten mehrere Nachweise (z. B. Ticketbeleg + Kontoabbuchung) erforderlich sein, können diese nur über die MOBIKO-App über das „+“-Symbol hochgeladen werden.
"Ausbildungsticket" - Bayerisches Ermäßigungsticket der MVG (Deutschlandticket)
Das bayerische Ermäßigungsticket der MVG ist eine geförderte Version des Deutschlandtickets, speziell für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. Es bietet die gleichen Vorteile wie das reguläre Deutschlandticket, jedoch zu einem vergünstigten Preis.
Zielgruppe:
-
Studierende
-
Auszubildende
-
Freiwilligendienstleistende
Preis:
-
Aktuell: 38 € pro Monat (Stand 2025)
-
Ab 2026: 43 € pro Monat
Verfügbarkeit:
-
Erwerb über die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft)
-
Nutzung als digitales Ticket in der MVG-App (MVGO) oder als Chipkarte
Deutschlandticket inkl. Partnerticket
Frage: Wie reiche ich ein Deutschlandticket ein, wenn auch ein Partnerticket enthalten ist?
Antwort:
Grundsätzlich müsste das Ticket gesplittet werden:
-
Deutschlandticket für dich selbst: steuerfrei, z. B. ab 2026: 63€
-
Partnerticket: steuerpflichtig - Einreichung in Kosten für Dritte
Hinweis: Bei einigen Arbeitgebern ist die Kategorie „Kosten für Dritte“ nicht freigegeben. Reiche dann nur den Betrag für Dich selbst ein.
Zug – Nahverkehr (RE, RB, etc.)
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget".
Diese Ticketarten kannst du einreichen:
-
Ländertickets & Tagestickets
-
Regionale Bahnangebote von:
-
Meridian
-
BOB (Bayerische Oberlandbahn)
-
Wichtig für die Einreichung:
Damit dein Ticket steuerfrei über „Zug – Nahverkehr“ erstattet werden kann, muss klar erkennbar sein, dass du mit dem RE, RB, IRE o. Ä. gefahren bist.
Tipp: Achte darauf, dass auf dem Ticket oder Beleg der Zugtyp (RE, RB etc.) oder der Name des Regionaltickets eindeutig genannt ist.
Das höchste Verkehrsmittel zählt
Wenn du ein Ticket nutzt, das sowohl für Nahverkehr (z. B. RE) als auch Fernverkehr (z. B. ICE, IC) gilt:
➡️ Dann gilt für die Erstattung immer das höchste genutzte Verkehrsmittel.
➡️ Reiche solche Tickets unter „Zug – Fernverkehr“ ein.
Zug – Fernverkehr (ICE, EC, IC, TGV, etc.)
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget" (nur bei Arbeitsweg).
Fahrten mit Fernverkehrszügen (ICE, EC, IC, TGV, Flixtrain) sind nur auf dem Arbeitsweg steuerfrei. Private Fahrten sind immer steuerpflichtig.
Das kannst du einreichen:
- Tickets für den Fernverkehr: ICE, EC, IC, TGV, etc.
- Flixtrain
- DB Gutschein (nur, wenn Fahrtzweck "Privat" ausgewählt wurde)
- Sitzplatzreservierungen (nur erstattungsfähig, wenn mit einem Ticket kombiniert)
Belege & Nachweise
Bitte reiche immer Folgendes ein:
-
Ticket mit Fahrtstrecke
-
Kontoabbuchung oder Rechnung
-
Falls ein Gutschein verwendet wurde: Wert vom Ticketpreis abziehen
- Wichtig: Ticket Rechnungen immer im Kaufmonat einreichen, nicht Nutzungsdatum!
Mitfahrende Personen
-
Eigenanteil → Zug – Fernverkehr
-
Andere Personen → „Kosten für Dritte“, nur wenn von Arbeitgeber freigegeben (inkl. Name oder Beziehung im Kommentarfeld)
Mehrfahrten-Tickets (z. B. 10er-/20er-Tickets für ICE/EC):
Bitte nicht splitten – der volle Betrag muss mit Kontoauszug eingereicht werden.
Können Interrail-Tickets über MOBIKO erstattet werden?
Ja, grundsätzlich können Interrail-Tickets über MOBIKO erstattet werden, sofern sie in eurer internen Mobilitätsrichtlinie als erstattungsfähig definiert sind.
MOBIKO selbst nimmt keine Einschränkung bezüglich dieser Ticketart vor.
Wichtig:
Das Ticket muss privat genutzt werden und sollte im Tool unter
„Zug Fernverkehr → Privatweg“ eingereicht werden.
Was ist ein Interrail-Ticket?
Interrail-Tickets sind internationale Zugpässe, die flexible und länderübergreifende Reisen im europäischen Bahnnetz ermöglichen. Je nach Pass können sie z. B. für mehrere ausgewählte Länder oder als Global Pass für ganz Europa genutzt werden. Sie erlauben eine freie Wahl der Reisetage innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Können Gutscheinkäufe für Zugfahrten über MOBIKO erstattet werden?
Ja, auch Gutscheinkäufe können grundsätzlich über MOBIKO erstattet werden, sofern eure interne Mobilitätsrichtlinie dies erlaubt.
Bitte klärt dies vorab mit eurer HR-Abteilung, da wir bereits Rückmeldungen von mehreren HR-Teams erhalten haben, die Gutscheinkäufe nicht zulassen.
Wichtig:
Auch in diesem Fall muss das Ticket privat genutzt werden und sollte im Tool unter
„Zug Fernverkehr → Privatweg“ eingereicht werden.
Beim Einlösen der Gutscheine gilt:
Von den Gesamtkosten der gekauften Tickets muss der Gutscheinwert abgezogen werden, da nur der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet werden kann.
E-Laden – Privatfahrzeug
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Wenn du ein privates E-Auto nutzt, kannst du die Ladekosten über dein MOBIKO Mobilitätsbudget einreichen
Was kann eingereicht werden?
Da Stromvertrag und Ladevorgänge gemeinsam innerhalb einer Belegeinreichung hochgeladen werden müssen, ist die Einreichung ausschließlich über die mobile App möglich. Bitte nutze dafür das „+“-Symbol in der MOBIKO App. Lade die MOBIKO App hierzu auf deinem Smartphone, Laptop oder Computer herunter (siehe App Installation)
1. Stromvertrag
Für die Erstattung von Ladevorgängen zu Hause muss ein gültiger Stromvertrag vorliegen. Auf Basis dieses Vertrags wird der Erstattungsbetrag berechnet.
Wichtig:
-
Bitte verwende den brutto Arbeitspreis aus deinem Stromvertrag.
-
Der Arbeitspreis muss im Kommentarfeld angegeben werden.
Berechnung des Erstattungsbetrags (Beispiel):
393,9 kWh × 0,377 € = 148,50€
Das bedeutet:
-
Du reichst die gesamte Ladeaktivität eines Monats ein (kWh).
-
Diese wird mit dem brutto Arbeits-Strompreis aus deinem Vertrag multipliziert.
➡️ Der errechnete Betrag ist der erstattungsfähige Betrag und wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Hinweis zum Vertragsinhaber:
-
Lautet der Nachname des Stromvertragsinhabers identisch mit deinem, ist die Einreichung problemlos möglich.
2. Ladevorgänge
2.1. Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen (z. B. EnBW, Ionity, Shell Recharge):
→ Ladequittungen oder Rechnungen mit den folgenden Angaben:
-
Datum und Uhrzeit
-
Anbieter / Ladepunkt
-
Betrag
2.2. Ladevorgänge Zuhause:
→Damit wir deine Ladevorgänge korrekt erstatten können, gibt es zwei Möglichkeiten, wie du deine Ladungen nachweisen kannst:
- Wallbox-Export: Viele Wallboxen oder Fahrzeug-Apps bieten monatliche Ladeübersichten, z. B. als PDF oder CSV-Datei.
So bekommst du den Export:
-
-
-
Über deine Wallbox-App
-
Direkt über das Wallbox-Display
-
In der Fahrzeug-App
-
-
Hinweis:
Die Exporte sind häufig erst im Folgemonat verfügbar (z. B. im August für Juli). Das ist kein Problem – reiche sie einfach mit einem beliebigen Datum im Folgemonat ein.
- Stromzählerstand (Vorher-Nachher-Fotos): Wenn du keinen Wallbox-Export hast, kannst du auch zwei Fotos deines separaten Wallbox-Stromzählers einreichen:
-
-
1 Foto zu Beginn des Monats
-
1 Foto am Ende des Monats
-
-
Wichtig:
Dieser Stromzähler darf nicht der Hausstromzähler sein! Er muss ausschließlich den Stromverbrauch deiner Wallbox messen.
Wie reiche ich meine E-Laden-Belege ein?
Lade dein E-Auto wie gewohnt und reiche deine Ladeaktivitäten entweder im aktuellen Monat oder im Folgemonat ein – je nachdem, wann dein Anbieter die Rechnung ausstellt und wann du sie einreichen möchtest.
E-Laden – Firmenwagen
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Wenn du einen E-Dienstwagen nutzt und diesen zu Hause oder an öffentlichen Ladestationen auflädst, kannst du die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen über MOBIKO abrechnen – je nach Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber.
Welche Ladevorgänge können eingereicht werden?
-
Laden zu Hause (Heimladen):
Hier kannst du Stromkosten für das Laden deines Firmenwagens zu Hause erstatten lassen.
→ Du reichst dafür monatlich deinen Stromvertrag und regelmäßig deine Ladevorgänge ein. -
Öffentliches Laden:
Auch das Laden an öffentlichen Ladesäulen (z. B. EnBW, Ionity, Shell Recharge etc.) ist erstattungsfähig. Voraussetzung: Die Ausgaben sind dem Dienstwagen zuzuordnen und es liegen korrekte Belege vor.
Alle Belege können auch noch im Folgemonat für den Vormonat eingereicht werden.
Das ist besonders wichtig, da viele Anbieter (z. B. für öffentliche Ladevorgänge) ihre Abrechnungen erst im Folgemonat zur Verfügung stellen.
Welche Belege werden akzeptiert?
-
Heimladen:
➤ Angaben zum Stromtarif (z. B. Vertrag oder Rechnung vom Energieanbieter)
➤ Aufzeichnungen der Ladevorgänge (z. B. via Wallbox-App oder Stromzähler) -
Öffentliches Laden:
➤ Quittungen oder Rechnungen mit:-
Datum
-
Ladezeitpunkt
-
Betrag
-
Ladeanbieter
-
Wichtig: Bitte achte darauf, dass der eingereichte Betrag nur den reinen Ladevorgang betrifft.
Wie reiche ich meine E-Laden-Belege ein?
Lade dein E-Auto wie gewohnt und reiche deine Ladeaktivitäten entweder im aktuellen Monat oder im Folgemonat ein – je nachdem, wann dein Anbieter die Rechnung ausstellt und wann du sie einreichen möchtest.
Wallbox, Installation & Instandhaltung
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Das kannst du einreichen:
- Rechnung über den Kauf der Wallbox
- Installationskosten
- Wartungskosten
- Reparaturkosten
Frage: Kann ich den Kauf einer Wallbox und die Installation in mehreren Schritten einreichen?
Antwort: Ja, das ist möglich. Entscheidend ist immer das Rechnungsdatum: Jede Rechnung muss im Monat ihres Rechnungsdatums eingereicht werden.
Beispiel:
-
Kauf der Wallbox im Dezember → Rechnung im Dezember einreichen
-
Installation im Januar → Rechnung im Januar einreichen
💡 Tipp: Im Reiter „Angebote & Rabatte“ in der App findest du eventuell exklusive Partnerangebote, z. B. Wallboxen von Easee oder PowerFox, die für MOBIKO-Nutzer vergünstigt verfügbar sind.
BahnCard
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Einreichung & Kostenaufteilung: BahnCard 25, BahnCard 50 & BahnCard 100
-
Alle BahnCards können anteilig über die festgelegte Laufzeit eingereicht werden – das heißt, du reichst jeden Monat 1/12 des Gesamtbetrags ein.
-
Die Rechnung muss jeden Monat neu hochgeladen werden.
-
Bitte gib im Kommentarfeld stets an, dass es sich um eine anteilige Rate handelt, z.B.:
„Rate 1/12 – 35,- (05/2025)“ -
Beispiel:
Gesamtbetrag: 420,- €
Monatliche Rate: 35,- € -
Die Kosten werden so über den Nutzungszeitraum verteilt.
Steuerliche Behandlung:
- Für rein private Fahrten: steuerpflichtig
- Für Arbeitsweg-Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen: steuerfrei
Voraussetzung für den steuerfreien Zuschuss einer BahnCard: Damit dein Arbeitgeber deine BahnCard steuerfrei bezuschussen kann, benötigt er von dir eine sogenannte Prognosekalkulation. Diese zeigt, dass die Kosten deiner Einzeltickets für deinen Arbeitsweg und/ oder Dienstfahrten höher sind, als die Kosten der BahnCard
Vorgehensweise beim Einreichen:
Wenn du deine BahnCard mit dem Fahrtzweck „Arbeitsweg“ einreichst, wirst du aufgefordert, diese Prognosekalkulation deinem Arbeitgeber zu übermitteln:
Bitte beachte dabei Folgendes:
Reiche bitte eine Prognosekalkulation bei deinem Arbeitgeber ein.
Tipp: Führe einfach eine Vergleichsrechnung innerhalb einer Excel-Liste durch oder nutze die Preisrechner auf bahn.de.
Die Excel-Liste sollte dann zum Beispiel -wie folgt- aussehen:
Hinweis:
So stellst du sicher, dass alle steuerlichen und arbeitgeberseitigen Vorgaben korrekt eingehalten werden.
Weiterführende Infos zur BahnCard 100 Prognoserechnung
-
Eine Hilfe für die Erstellung der Prognoseberechnung für die BahnCard100 findest du bspw. hier.
Kann ich meine BahnCard als Dauerbeleg hinterlegen?
Derzeit ist es leider nicht möglich, Dauerbelege in der MOBIKO App zu hinterlegen.
Bitte reiche deine BahnCard daher jeden Monat erneut mit demselben Beleg ein. Teile den Gesamtbetrag durch 12 und reiche den jeweiligen Teilbetrag mit dem Kommentar „1/12“ ein.
Fernbus
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget" und "MOBIKO ÖPNV-Budget" (nur bei Arbeitsweg).
Fernbusse verbinden im Linienverkehr in der Regel Orte, die mehr als 50 Kilometer voneinander entfernt sind.
Ob deine Fahrt steuerfrei oder steuerpflichtig ist, hängt vom Zweck der Fahrt ab:
-
Fernbus bei Arbeitsweg: Steuerfrei
-
Fernbus bei Privatfahrt: Steuerpflichtig
Beispiele für Fernbus-Anbieter:
-
BerlinLinienBus
-
FlixBus / MeinFernbus
-
IC Bus
-
Postbus
-
Eurolines
-
DeinBus
Scootersharing
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Bei der Nutzung von Scootern im Sharing-System kannst du deine Fahrten als Teil des Mobilitätsbudgets einreichen.
Unterschied zwischen Scooter-Abo und Scooter-Sharing:
-
Scooter-Abo:
-
Langfristige Miete eines E-Scooters für einen festen monatlichen Betrag.
-
Du hast den Scooter exklusiv für dich.
-
Beispiele: Grover, Egret, Unu.
-
-
Scooter-Sharing:
-
Kurzfristige Nutzung von E-Scootern, meist pro Minute oder Fahrt.
-
Scooter stehen öffentlich zur Verfügung und können spontan genutzt werden.
-
Beispiele für Anbieter:
-
voi.
-
Lime
-
Bolt
-
Dott
-
-
Wichtig:
-
Reiche bitte den Zahlungsbeleg oder die Rechnung mit dem entsprechenden Betrag ein.
-
Achte darauf, dass der Beleg eindeutig auf den Nutzer (dich) ausgestellt ist.
Carsharing
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was ist Carsharing?
Carsharing ermöglicht es dir, Fahrzeuge zeitweise zu mieten. In MOBIKO kannst du Carsharing-Kosten für berufliche und ggf. private Fahrten einreichen, sofern dein Arbeitgeber die Kategorie freigibt.
Beispiele für Carsharing-Anbieter:
-
ShareNow
-
Sixt Share
-
Oply
-
CleverShuttle
-
MOIA
-
BlaBlaCar (Carsharing und Fahrgemeinschaften)
-
Stadtauto (regional aktiv, z.B. Hamburg)
-
Free2Move
-
Carvia
-
MILES
- FINN
Wichtige Hinweise zu einzelnen Anbietern:
-
FreeNow und UBER sind keine Carsharing Anbieter, sondern ein Personenbeförderungsdienst (ähnlich Taxi). Deshalb gelten sie nicht als Carsharing und sind entsprechend in der MOBIKO App unter „Taxi“ einzureichen.
-
Bei MILES/FINN kannst du oft mit Guthaben aus deinem Wallet bezahlen. In diesem Fall bitte nicht die Rechnung von MILES einreichen, sondern den Beleg über den Kauf des Guthabens (z. B. per Kreditkarte, PayPal o.ä.).
Dein Budget kann auch für Carsharing-Pakete genutzt werden, zum Beispiel für das MILES Silber Paket oder ähnliche Angebote.
Was ist das MILES Silber Paket?
Das MILES Silber Paket ist ein monatliches Carsharing-Paket des Anbieters MILES. Es bietet dir vergünstigte Konditionen für Carsharing-Fahrten, indem du vorab ein Paket buchst.
Typischerweise beinhaltet das MILES Silber Paket:
-
einen monatlichen Fixpreis
-
vergünstigte Fahrpreise oder inkludierte Fahrguthaben
-
Nutzung der MILES-Carsharing-Fahrzeuge über die MILES App
-
Abrechnung der Fahrten kilometerbasiert (nicht zeitbasiert)
Die genauen Leistungen und Preise können je nach Angebot und Zeitpunkt variieren.
Was sind die Unterschiede zwischen Carsharing, Fahrgemeinschaft und Ride-Hailing/Taxi-Alternativen (wie UBER)?
Es gibt drei Hauptkategorien, die sich wie folgt unterscheiden:
| Kategorie | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Carsharing | Du mietest ein Fahrzeug und fährst selbst. Die Nutzung erfolgt stunden- oder tageweise und ist flexibel abrufbar. | Share Now, Sixt Share, Flinkster |
| Fahrgemeinschaft | Mehrere Personen teilen sich eine Fahrt, oft über eine Plattform vermittelt. Der Fahrer kann professionell oder privat sein. | MOIA, BlaBlaCar |
| Ride-Hailing / Taxi-Alternativen | Professioneller Fahrer bringt dich von A nach B. Die Buchung erfolgt über eine App, entweder nur für dich oder deine kleine Gruppe. | Uber, Lyft, Bolt |
Kurz zusammengefasst:
-
Carsharing: Du fährst selbst.
-
Fahrgemeinschaft: Gemeinsam fahren, der Fahrer ist meist nicht du.
-
Ride-Hailing: Professioneller Fahrer fährt nur für dich.
Bikesharing
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Bike Sharing ermöglicht es dir, Fahrräder oder E-Bikes flexibel für kurze Fahrten zu mieten – oft per App und stunden- oder minutenweise.
Beispiele für Bike Sharing Anbieter:
-
DB Bike – Das Bike-Sharing-Angebot der Deutschen Bahn, verfügbar in vielen Städten.
-
Nextbike – Einer der größten Bike-Sharing-Anbieter mit klassischen Fahrrädern und E-Bikes in vielen Städten.
-
Donkey Republic – Fahrrad- und E-Bike-Sharing, besonders in europäischen Städten aktiv.
-
Lime – Bietet E-Scooter und E-Bikes, verbreitet in vielen Städten.
Aktueller Status der Anbieter (Stand 2025):
Die meisten Anbieter sind aktiv und werden von MOBIKO unterstützt. Bitte prüfe regelmäßig die aktuelle Verfügbarkeit, da sich das Bikesharing-Angebot schnell ändern kann.
Wie reiche ich Bikesharing-Kosten richtig ein?
-
Belege einreichen:
Lade deine Rechnung oder deinen Mietnachweis direkt in der MOBIKO App hoch. Achte darauf, dass alle relevanten Informationen (Datum, Uhrzeit, Betrag) klar ersichtlich sind. -
Kategorie auswählen:
Wähle in der App die Kategorie „Bikesharing“ für die Kosten aus.
Fahrradkauf
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Generell stehen dir im Bereich Fahrrad folgende Optionen zur Verfügung
1) Fahrradleasing
Kategorie: „Fahrradbetrieb & Zubehör“ / „Fahrrad Abo“
-
Du kannst privat ein Fahrrad-Abo abschließen, z. B. über Anbieter wie Swapfiets.
-
Die monatlichen Leasingkosten kannst du dann bequem in MOBIKO einreichen.
2) Fahrradfinanzierung
Kategorie: „Fahrradkauf“
-
Hierbei schließt du eine Finanzierung über einen Fahrradhändler oder eine Bank ab.
-
Wichtig: Bitte reiche monatlich folgende Unterlagen ein:
-
Den Finanzierungsvertrag (für die Laufzeit und Höhe der Rate)
-
Den Kontoauszug mit der jeweiligen Ratenzahlung
-
Im Kommentarfeld sollte z. B. stehen: „Rate x von xx Monaten“
-
-
So wissen wir genau, wann das Fahrrad gekauft wurde und wie lange die Finanzierung noch läuft.
- Zusätzlich stellen wir so sicher, dass es sich um eine Mobilitätsfinanzierung handelt und nicht um andere Finanzierungsarten.
3) Fahrradkauf (Einmalbetrag)
Kategorie: „Fahrradkauf“
-
Du kannst das Fahrrad auch ohne Finanzierung kaufen und dann den Gesamtbetrag im Monat des Kaufs einreichen.
-
Achtung: Versandkosten müssen vom Gesamtbetrag abgezogen werden!
Jobrad / Dienstrad-Konzept
-
Das Jobrad-Konzept kann aktuell nicht über MOBIKO erfasst werden.
Fahrradbetrieb & -zubehör
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was zählt zum Fahrradbetrieb und -zubehör?
Alles, was spezifisch für den Radsport genutzt wird, kann eingereicht werden. Auf der Rechnung muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Fahrrad-Ausgabe handelt (z. B. Kauf im Fahrradgeschäft, Artikelbezeichnung wie „Fahrrad-Jacke“ etc.). Oder auch Fahrradleasing Ausgaben, sofern die Kategorie "Fahrrad Abo" nicht freigegeben wurde.
Was zählt zum „Fahrradbetrieb“?
Unter Fahrradbetrieb kannst du Ausgaben einreichen, die direkt mit dem Betrieb und der Nutzung deines Fahrrads im Zusammenhang stehen. Dazu zählen:
-
Fahrradleasing
→ Du hast ein privates Fahrrad-Abo abgeschlossen (z. B. über Swapfiets)? Dann kannst du die monatlichen Leasingkosten unter dieser Kategorie einreichen – sofern die Kategorie „Fahrrad-Abo“ nicht separat für dich freigeschaltet wurde. -
Fahrradversicherung
→ Auch eine separate Fahrradversicherung ist erstattungsfähig, sofern aus dem Beleg eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Versicherung speziell für dein Fahrrad handelt.
Bitte achte bei der Belegeinreichung darauf, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar sind.
Was zählt zu „Fahrradzubehör“?
Unter Fahrradzubehör fallen alle Produkte, die speziell für die Sicherheit oder den Komfort deines Fahrrads gedacht sind. Wichtig ist: Aus dem Beleg oder der Artikelbeschreibung muss klar hervorgehen, dass es sich um Zubehör für das Fahrrad handelt.
✅ Erstattungsfähige Ausgaben:
-
Ersatzteile: Fahrradschlauch, Mantel, Kette, Bremsen, Pedale, Sattel etc.
-
Zubehör: Fahrradkorb, Schutzbleche, Kindersitz, Sattel, Fahrradanhänger, Pumpe, Schloss
- Reparatur- und Instandhaltungskosten: z. B. Wartung, Inspektion, Reifenwechsel, Kettenreinigung, Einstellen von Schaltung oder Bremsen, Austausch verschlissener Teile
-
Fahrradkleidung: Helm, Fahrradjacke, Radschuhe, Radbrille, Handschuhe Wichtig: In der Artikelbeschreibung oder im Kommentar bei der Belegeinreichung sollte das Wort „Fahrrad“ vorkommen. Wenn nicht ersichtlich, bitte kurz im Kommentar begründen, warum es sich um Fahrradkleidung handelt.
-
Gutscheine:
Gutscheine können eingereicht werden, wenn dein Arbeitgeber dies genehmigt.
-
Kaufbeleg des Gutscheines im Kaufmonat einreichen
-
Beim Einreichen des Kaufes:
→ Gutschein im Beleg aufführen
→ Gutscheinbetrag vom Gesamtbetrag abziehen
-
❌ Nicht erstattungsfähig:
-
Straßen-/Freizeitkleidung (insbesondere Alltagsschuhe!)
-
Versandkosten → müssen vom Gesamtbetrag abgezogen werden
- keine Sportuhren (z.B. Garmin Uhren)
Fahrrad Abo
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was ist ein Fahrrad-Abo?
Ein Fahrrad-Abo ermöglicht es dir, ein Fahrrad oder E-Bike für einen festen monatlichen Betrag zu nutzen.
Aktuelle Anbieter in Deutschland:
-
Swapfiets
-
Dance
-
mylo
Wie reiche ich Fahrrad Abo-Kosten richtig ein?
-
Belege einreichen:
Lade deine Rechnung oder deinen Mietnachweis direkt in der MOBIKO App hoch. Achte darauf, dass alle relevanten Informationen (Datum, Uhrzeit, Betrag) klar ersichtlich sind. -
Kategorie auswählen:
Wähle in der App die Kategorie „Fahrrad Abo“ für die Kosten aus.
Scooter Abo
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Ein E-Scooter-Abo ist ein Mietmodell, bei dem du einen Elektroroller über einen längeren Zeitraum (meist mehrere Monate) gegen eine monatliche Pauschale nutzen kannst.
Unterschied zwischen Scooter-Abo und Scooter-Sharing:
-
Scooter-Abo:
-
Langfristige Miete eines E-Scooters für einen festen monatlichen Betrag.
-
Du hast den Scooter exklusiv für dich.
-
Inklusive Versicherung, Wartung und oft auch Diebstahlschutz.
-
Beispiele:
-
Grover,
-
Egret,
-
Unu
- Dance
-
-
-
Scooter-Sharing:
-
Kurzfristige Nutzung von E-Scootern, meist pro Minute oder Fahrt.
-
Scooter stehen öffentlich zur Verfügung und können spontan genutzt werden.
-
Beispiele: Lime, Voi.
-
Auto Abo
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was ist ein Auto-Abo?
Ein Auto-Abo ist eine flexible Möglichkeit, ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen – meist ab einem Monat. So kannst du ein Auto ohne langfristige Bindung fahren und häufiger das Fahrzeug wechseln.
Welche Anbieter gibt es?
Beispiele für Auto-Abo-Anbieter, die aktuell aktiv sind, findest du hier:
-
MILES
-
Sixt
- FINN
Wie reiche ich Kosten für ein Auto-Abo ein?
-
Reiche die monatlichen Rechnungen bzw. Abbuchungen ein.
-
Wenn du Guthaben nutzt (z. B. bei MILES), reiche den Kaufbeleg für das Guthaben ein.
Unterschied zu den Kategorien Mietwagen und Leasing:
-
Mietwagen (Flexibel & kurzfristig): Hier wird ein Fahrzeug für einen kürzeren Zeitraum gemietet. Die Fahrzeugnutzung ist flexibler und kann häufiger wechseln.
-
Leasing (Lange Laufzeit & geringe Flexibilität): Hier wird ein fester Vertrag über meist 24–48 Monate abgeschlossen. Es gibt ein konkretes Fahrzeug, das der Nutzer über die gesamte Laufzeit behält.
Fahrgemeinschaft
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was ist eine Fahrgemeinschaft?
Eine Fahrgemeinschaft bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam mit einem Fahrzeug zu einem Ziel fahren.
Einreichen bei MOBIKO
Wenn du als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft unterwegs bist, kannst du die Auslagen-Belege bei MOBIKO einreichen.
Beispiele von Plattformen für Fahrgemeinschaften / Carpooling:
-
BlaBlaCar
-
Fahrgemeinschaft.de
-
mitfahren.de
-
Kombo
-
MiFaZ (Mitfahrzentrale)
-
pendlerportal
Was sind die Unterschiede zwischen Carsharing, Fahrgemeinschaft und Ride-Hailing/Taxi-Alternativen (wie UBER)?
Es gibt drei Hauptkategorien, die sich wie folgt unterscheiden:
| Kategorie | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Carsharing | Du mietest ein Fahrzeug und fährst selbst. Die Nutzung erfolgt stunden- oder tageweise und ist flexibel abrufbar. | Share Now, Sixt Share, Flinkster |
| Fahrgemeinschaft | Mehrere Personen teilen sich eine Fahrt, oft über eine Plattform vermittelt. Der Fahrer kann professionell oder privat sein. | MOIA, BlaBlaCar |
| Ride-Hailing / Taxi-Alternativen | Professioneller Fahrer bringt dich von A nach B. Die Buchung erfolgt über eine App, entweder nur für dich oder deine kleine Gruppe. | Uber, Lyft, Bolt |
Kurz zusammengefasst:
-
Carsharing: Du fährst selbst.
-
Fahrgemeinschaft: Gemeinsam fahren, der Fahrer ist meist nicht du.
-
Ride-Hailing: Professioneller Fahrer fährt nur für dich.
Taxi
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Beispiele für Taxi-Anbieter:
-
FreeNow
-
Uber
-
Sixt Ride
-
enoo
Wichtige Hinweise:
-
FreeNow ist ein Personenbeförderungsdienst und gilt somit als Taxi, nicht als Carsharing.
Währung bei Auslandsfahrten:
Wenn die Taxi-Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt ist und diese Währung bei MOBIKO nicht mit dem €-Symbol auswählbar ist, musst du den Betrag selbstständig mit einem Online-Währungsrechner (z.B. Google) in Euro umrechnen.
Bitte gib im Kommentarfeld das Datum der Nutzung, sowie den Umrechnungskurs an.
Beleg-Einreichung:
Bitte reiche die Taxi-Quittung im Original ein und achte darauf, dass alle wichtigen Informationen (Datum, Betrag) gut lesbar sind.
Hinweis zu manuellen Taxi-Quittungen: Wenn du manuelle Taxi-Quittungen (also handgeschriebene vom Fahrer ausgestellte Quittungen ohne automatischen Druck) einreichst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Beleg von MOBIKO anerkannt wird:
-
Stempel des Taxiunternehmens
-
Unterschrift des Fahrers
- Datum
Ohne diese Elemente kann die Quittung nicht als offizieller Beleg akzeptiert werden.
Was sind die Unterschiede zwischen Carsharing, Fahrgemeinschaft und Ride-Hailing/Taxi-Alternativen (wie UBER)?
Es gibt drei Hauptkategorien, die sich wie folgt unterscheiden:
| Kategorie | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Carsharing | Du mietest ein Fahrzeug und fährst selbst. Die Nutzung erfolgt stunden- oder tageweise und ist flexibel abrufbar. | Share Now, Sixt Share, Flinkster |
| Fahrgemeinschaft | Mehrere Personen teilen sich eine Fahrt, oft über eine Plattform vermittelt. Der Fahrer kann professionell oder privat sein. | MOIA, BlaBlaCar |
| Ride-Hailing / Taxi-Alternativen | Professioneller Fahrer bringt dich von A nach B. Die Buchung erfolgt über eine App, entweder nur für dich oder deine kleine Gruppe. | Uber, Lyft, Bolt |
Kurz zusammengefasst:
-
Carsharing: Du fährst selbst.
-
Fahrgemeinschaft: Gemeinsam fahren, der Fahrer ist meist nicht du.
-
Ride-Hailing: Professioneller Fahrer fährt nur für dich.
Mietwagen
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Beispiele von Mietwagen-Anbietern:
-
Carvia
-
MILES
-
Sixt
Wichtige Hinweise zur Belegerfassung:
-
Innerhalb der Mietwagenrechnung dürfen Tankkosten eingereicht werden. Separat nicht.
So reiche ich Mietwagenbelege korrekt ein:
-
Rechnung als Gesamtbeleg einreichen
Lade die komplette Mietwagenabrechnung hoch. -
Keine separaten Tankbelege
Wenn Tankkosten separat auf einer Quittung stehen, kannst du diese nicht einreichen. -
Überprüfung der Belege
Achte darauf, dass Belege vollständig, lesbar und mit allen relevanten Daten versehen sind.
Unterschied zu den Kategorien Auto Abo & Leasing:
-
Auto-Abo (Langfristige, aber flexible Nutzung): Monatliche Pauschale für ein Fahrzeug, meist mit kurzen Kündigungsfristen.
- Leasing (Lange Laufzeit & geringe Flexibilität): Hier wird ein fester Vertrag über meist 24–48 Monate abgeschlossen. Es gibt ein konkretes Fahrzeug, das der Nutzer über die gesamte Laufzeit behält.
Tanken
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Grundvoraussetzung: Rechnung erforderlich
Für Tankvorgänge ist immer eine Rechnung notwendig.
Kontoabbuchungen oder reine Zahlungsnachweise können nicht genehmigt werden, da an Tankstellen auch nicht erstattungsfähige Artikel verkauft werden.
Frage: Kann ich eine Kontoabbuchung für Tanken einreichen?
Antwort:
Leider können wir keine Kontoabbuchungen für Tankkosten genehmigen.
Der Grund:
An Tankstellen werden neben Treibstoff auch andere Artikel wie Zigaretten, Snacks oder Zubehör verkauft, die nicht zum Mobilitätsbudget gehören. Aus einer Kontoabbuchung ist nicht ersichtlich, was genau gekauft wurde.
Was du tun kannst:
Bitte reiche immer eine Rechnung ein, auf der der Treibstoffkauf eindeutig erkennbar ist.
Wichtige Hinweise für Tankkosten
1. Tankkosten für Eigenbedarf
Tankkosten gelten nur für den Eigenbedarf.
-
AdBlue:
Gehört zum Diesel-Tanken dazu und darf auf der Rechnung ausgewiesen sein; muss nicht abgezogen werden. -
Kosten für andere Personen:
Müssen unter der Kategorie „Kosten für Dritte“ eingereicht werden – sofern diese Kategorie von deinem Arbeitgeber freigegeben ist.
2. Sonderposten, die vom Gesamtbetrag abgezogen werden müssen
-
Frostschutzmittel:
Muss vom Gesamtbetrag abgezogen werden, da es nicht als Kraftstoff gilt. -
Snacks:
Ebenfalls vom Gesamtbetrag abziehen, da sie nicht erstattungsfähig sind.
3. Währung
Falls für einen Tankbeleg die Währung nicht unter dem €-Zeichen in MOBIKO auswählbar ist, nutze bitte selbstständig einen Währungsrechner (z. B. Google) und gib das Umrechnungsdatum im Kommentarfeld an.
4. Gutscheine für Tankkosten
Gutscheine können eingereicht werden, wenn dein Arbeitgeber dies genehmigt.
Wichtig:
-
Kaufbeleg im Kaufmonat einreichen
-
Beim Einreichen des Tankbelegs:
→ Gutschein im Beleg aufführen
→ Gutscheinbetrag vom Gesamtbetrag abziehen
Fahrzeug- & E-Fahrzeug-Finanzierung / Leasing
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Welche Unterlagen muss ich bei der Belegeinreichung einreichen?
Damit deine monatliche Rate korrekt verarbeitet werden kann, reiche bitte monatlich folgende Nachweise ein:
-
Finanzierungs- oder Leasingvertrag
→ zur Prüfung von Laufzeit und monatlicher Rate + Sicherstellung einer Mobilitäts-Finanzierung -
Kontoauszug, auf dem die monatliche Abbuchung erkennbar ist
-
Kommentar zur Rate, z. B.:
"Rate 1 von 12 Monaten"(je nach Start- und Enddatum) -
Falls du das Fahrzeug vollständig über einen Bankkredit bezahlt hast:
Bitte reiche zusätzlich den Kaufvertrag ein, damit das Fahrzeug eindeutig dem Kredit zugeordnet werden kann.
⚡ Nur E-Fahrzeug-Finanzierung/Leasing freigegeben? Bitte beachten:
Nicht jedes Fahrzeug gilt automatisch als E-Auto. MOBIKO erkennt nur bestimmte Fahrzeugtypen als erstattungsfähige Elektrofahrzeuge an:
| Fahrzeugtyp | Status | Erklärung |
|---|---|---|
| ✅ Plug-in-Hybrid (PHEV) | ✔️ Erstattungsfähig | Extern aufladbar, fährt auch rein elektrisch |
| ✅ Batterie-Elektrofahrzeug (BEV) | ✔️ Erstattungsfähig | Reines E-Auto, vollständig elektrisch |
| ❌ Vollhybrid (HEV) | ❌ Nicht erstattungsfähig | Keine externe Lademöglichkeit |
| ❌ Mildhybrid (MHEV) | ❌ Nicht erstattungsfähig | Nur elektrische Unterstützung, nicht aufladbar |
Fazit:
Nur Plug-in-Hybride und reine Elektrofahrzeuge gelten als erstattungsfähig im Rahmen des E-Mobilitätsbudgets bei MOBIKO.
Fahrzeugnahe Dienstleistungen
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Unter fahrzeugnahe Dienstleistungen fallen z. B.:
-
Autowäsche & Fahrzeugreinigung
-
Kfz-Reparaturen & Inspektionen
-
Verbrauchsmittel (z. B. Öl, Scheibenwischwasser)
-
Smart-Repair & Fahrzeugaufbereitung
-
Kfz-Steuern
-
Kfz-Versicherungen (nur mit neuem Beitragsantrag + Kontoauszug; Einreichung erst im Monat der Abbuchung)
-
Wartung von Wallboxen (bei E-Fahrzeugen)
-
Anbauteile (z. B. Dachboxen, Kindersitze)
-
Ersatzteile (z. B. Kraftstoffkanister, Fußmatten, Reifen, einzeln hinzugekaufte Kleinteile, Kennzeichen)
-
Mitgliedschaften (z. B. Automobilclubs)
⚠️ Wichtig: Die Rechnung muss auf deinen Namen ausgestellt sein.
Falls die Rechnung auf jemand anderen (z. B. Partner:in) lautet, reiche sie bitte unter der Kategorie„Kosten für Dritte“ ein – mit einem Kommentar zur betreffenden Person.
→ Nur möglich, wenn von deinem Arbeitgeber freigegeben.
Firmenwagenausgaben
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Folgende laufende Kosten im Zusammenhang mit deinem Firmenwagen können eingereicht werden
- Wartungs- und Reparaturkosten
- Parkgebühren
- Mautgebühren
- Kfz-Steuern
- Kraftstoffkosten
- Autowäschen
Hinweis:
Stelle sicher, dass die Belege auf dich bzw. den Firmenwagen lauten. Bei abweichenden Namen oder Sonderfällen bitte mit Kommentar hochladen.
Parkplatz
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was gilt für Parktickets und Stellplätze?
-
Parktickets
→ Gilt nur für eigene Parktickets.- Wichtig: Auf dem Parkticket muss ein Datum vermerkt sein. Fehlt das Datum, wird der Beleg abgelehnt.
- Für Parktickets von anderen Personen bitte unter der Kategorie „Kosten für Dritte“ einreichen – nur wenn vom Arbeitgeber freigegeben.
-
Stellplatzvertrag
→ Vertrag (sichtbarer Namen) und Kontoabbuchung müssen eingereicht werden.
❌ keine Übernahme von Strafgebühren für Parkzettel: Bitte beachte, dass Strafgebühren (z. B. für Parkzettel) nicht von MOBIKO übernommen werden. Diese Kosten müssen privat getragen werden.
Maut
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Wichtige Hinweise zur Einreichung:
-
Mautgebühren und Vignetten können eingereicht werden.
-
Achtung:
Wenn die Währung der Mautgebühr nicht in MOBIKO mit dem €-Symbol auswählbar ist, bist du verpflichtet, selbst einen Währungsrechner (z. B. Google) zu nutzen. Bitte gib zusätzlich im Kommentar das Umrechnungsdatum an.
Flug
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Das gilt für Flugrechnungen:
-
Nur eigene Flüge sind erstattungsfähig.
Tickets für andere Personen (z. B. Partner:in oder Kinder) können nur dann eingereicht werden, wenn dein Arbeitgeber die Abrechnung „Kosten für Dritte“ erlaubt. -
Einreichung im Kaufmonat!
Flugtickets müssen im Monat des Kaufs eingereicht werden – nicht im Monat der Reise.
Benötigte Belege:
-
Rechnung der Fluggesellschaft (mit Name und Reisedaten)
-
Kontoauszug, auf dem dein Name und die Zahlung klar erkennbar sind
Bei mehreren Personen auf einer Rechnung:
Wenn die Flugbuchung mehrere Personen umfasst (z. B. Familie), gehe bitte so vor:
-
Eigenen Anteil berechnen
→ Trage deinen Anteil unter der Kategorie „Flug“ ein (z. B. 1/4 des Gesamtbetrags bei 4 Personen). -
Kosten für weitere Personen
→ Trage den Restbetrag unter „Kosten für Dritte“ ein, sofern dein Arbeitgeber dies erlaubt.
→ Bitte gib im Kommentarfeld an, für wen die Tickets sind (z. B. „Frau und Kind“). -
Belege hochladen
→ Die gleiche Rechnung und den gleichen Kontoauszug musst du bei beiden Kategorien einreichen.
Währungs-Hinweis:
Falls die Flugrechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt ist und kein €-Betrag angegeben wird:
-
Bitte nutze einen öffentlichen Währungsrechner (z. B. Google), um den Betrag in Euro umzurechnen.
-
Gib im Kommentarfeld unbedingt das Nutzungsdatum an, das du für die Umrechnung verwendet hast.
Gutscheine für Flüge:
Wenn dein Arbeitgeber dies genehmigt, kannst du auch Fluggutscheine einreichen. Bitte beachte:
-
Reiche den Kaufbeleg des Gutscheins im Kaufmonat ein
-
Wenn du das Flugticket einreichst, ziehe den Gutscheinwert vom Gesamtbetrag ab
Berg- & Wassertransport
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Was gehört zum Bergtransport?
Transportmittel, die Personen oder Güter auf Berge oder Anhöhen befördern und zu den Bergbahnen gehören.
Beispiele:
-
Seilbahn
-
Gondel
-
Lift (Skipass)
⚠️ Achtung: Keine Erstattung für Quadtouren und Skiausrüstung (Skier, Skischuhe, Skikleidung)
Was gehört zum Wassertransport?
Transport von Personen über Gewässer wie Meere, Seen, Flüsse oder Kanäle.
Beispiele:
-
Fähre (z.B. Bodenseefähre)
- Fluss-Überquerungen
Kosten für Dritte
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
Wer zählt dazu?
Verwandte 1. Grades: Kinder, Bruder, Schwester, Vater, Mutter oder im Haushalt lebende Partner/in.
Zu beachten & wichtig:
- Im Kommentar bitte immer Verwandtschaftsgrad oder „Partner/in“ angeben.
-
Nur Mobilitätsausgaben (z. B. Zug, Flug, Parken, Tanken) für Dritte werden anerkannt und auch nur Ausgaben für Kategorien, welche auch bei dir freigeschalten sind.
Gemeinsame Fahrten:
-
Bei Zugtickets für mehrere Personen den Betrag durch die Anzahl der Personen teilen.
-
Deinen eigenen Anteil normal unter der entsprechenden Kategorie einreichen, den Rest unter „Kosten für Dritte“ (gleicher Beleg möglich).
Sonstiges
Verfügbar für "MOBIKO flexibles Mobilitätsbudget".
-
Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Kfz-Wartung, ADAC-Mitgliedschaft
→ Kein Splitten auf mehrere Monate möglich.
→ Gesamtbetrag immer im Monat der Zahlung einreichen. -
E-Scooter-Kauf
→ Drei Optionen:-
Scooterleasing (privat)
-
Scooterfinanzierung (über Händler oder Bank)
-
Scooterkauf (Gesamtbetrag im Kaufmonat einreichen)
-
-
Führerschein
→ Rechnung mit sichtbar eingetragenem Namen einreichen.

