Skip to main content

Mobilitätsbudget - Was gilt bei Nutzung, Verfall und Ablauf?

Du möchtest wissen, wie lange dein Mobilitätsbudget gültig ist, was mit nicht genutztem Budget passiert oder wann es verfällt?
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um die Nutzung, den Ablauf und mögliche Sonderregelungen deines Mobilitätsbudgets.

Wo sehe ich mein Budget und die erlaubten Mobilitätsarten?

In der MOBIKO App findest du unter dem Reiter „Historie“ eine Übersicht deines Mobilitätsbudgets – inklusive (siehe 3.Reiter in der MOBIKO App):

  • Deines monatlichen Budgets

  • Möglichem Übertrag aus dem Vormonat

  • Eventuelle Abzüge (z. B. Tankkarte, Jobticket)

  • Dein Budgetverfall ("Budgetübertrag aktiv bis")

Außerdem werden dir dort alle von deinem Unternehmen freigegebenen Mobilitätsarten angezeigt – nach Steuerart und Nutzungszweck (z. B. Privatfahrt oder Arbeitsweg).
-> Alles, was dort gelistet ist, darfst du auch nutzen.

 Beispielbild:

image.png

Was passiert, wenn ich das Budget nicht vollständig nutze?

Das hängt von den Einstellungen deines Unternehmens ab:

  • Manche Budgets verfallen am Monatsende

  • Andere können in den nächsten Monat übertragen werden (Quartalsverfall, Halbjahresverfall, Jahresverfall)

Ob dein Budget übertragbar ist oder nicht, kannst du direkt in deinem MOBIKO-Account nachsehen oder bei deinem HR-Team nachfragen. 

Klicke dazu auf "Mobilitätsbudget" und dann auf das rot umkreiste Symbol im Screenshot.   image.png

screenshot-mobiko-app-overview.png

Dort wird dir dann eine Liste für den aktuellen Monat angezeigt.

Beispiel:

image.png

Wann verfällt mein Budget? – Übersicht nach Verfallszyklus

Je nach Einstellung deines Arbeitgebers kann dein Mobilitätsbudget monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich verfallen.


Hier findest du die wichtigsten Infos dazu:


🔁 Monatsverfall

  • Verfall: Am Ende jedes Monats

  • Beispiel: Budget für September verfällt am 30. September, wenn es nicht genutzt wurde.


📆 Quartalsverfall

  • Verfall: Am Ende jedes Quartals

  • Verfallmonate:

    Quartal Zeitraum Verfall am
    Q1 Januar – März 31. März
    Q2 April – Juni 30. Juni
    Q3 Juli – September 30. September
    Q4 Oktober – Dezember 31. Dezember

🌓 Halbjahresverfall

  • Verfall: Zwei Mal im Jahr

  • Verfallmonate:

    Halbjahr Zeitraum Verfall am
    H1 Januar – Juni 30. Juni
    H2 Juli – Dezember 31. Dezember

🗓️ Jahresverfall

  • Verfall: Einmal jährlich

  • Verfallmonat: 31. Dezember (Silvester)

Wie kann ich einen Budgetverfall verhindern? – So nutzt du Gutscheine richtig

⚠️ Hinweis: Gutscheine sind nicht immer erlaubt

Wichtig: Nicht alle Arbeitgeber erlauben den Einsatz von Gutscheinen.
Es kann daher vorkommen, dass ein eingereichter Gutscheinbeleg abgelehnt wird.

👉 Frage im Zweifel vorab bei deiner HR-Abteilung oder dem zuständigen Admin nach, ob Gutscheine bei deinem Unternehmen zulässig sind.


Wenn Gutscheine erlaubt sind, kannst du dein Mobilitätsbudget so clever nutzen und verhindern, dass es verfällt – zum Beispiel mit Gutscheinen für die Bahn, Tankstellen oder Fahrradzubehör.

Hier erfährst du, wie du dabei richtig vorgehst:

1. Kaufe deinen Gutschein im richtigen Monat

Achte darauf, deine Gutscheine in dem Monat zu kaufen, in dem dein Budget verfällt – zum Beispiel:

  • März

  • Juli

  • August

  • Dezember (z. B. zum Jahresende)

So wird das Budget fristgerecht genutzt und verfällt nicht.

 

2. Reiche den Gutschein rechtzeitig ein

Reiche deinen Gutschein noch im selben Monat ein, in dem du ihn gekauft hast – spätestens bis zum Monatsende (30. bzw. 31.).

Nutze dazu die passende Kategorie in der App – sofern von deinem Arbeitgeber freigegeben:

GutscheinartKategorie in der App
DB-Gutschein

Privatweg - Zug-Fernverkehr

(wird nur unter Privatweg genehmigt!)

FahrradzubehörFahrrad-Zubehör
TankgutscheinTanken

 

3. Später mit dem Gutschein einkaufen & Beleg einreichen

Du musst den Gutschein nicht sofort einlösen. Du kannst damit auch Monate später etwas kaufen (z. B. ein Bahnticket oder Fahrradzubehör) und dann den Kaufbeleg in der App hochladen.

🔎 Wichtig: Vom Kaufpreis wird der bereits erstattete Gutscheinbetrag abgezogen. Nur der Restbetrag wird (steuerfrei oder steuerpflichtig) erstattet.

 


Beispiel: Einreichung eines DB-Gutscheins

Fall 1:
Du kaufst einen DB-Gutschein im Wert von 100 € und reichst diesen im Monat des Kaufs in der App ein.
👉 Später nutzt du den Gutschein, um ein Ticket im Wert von 80 € zu kaufen.
Kein weiterer Beleg nötig – der Gutschein wurde bereits vollständig eingereicht.


Fall 2:
Du kaufst einen DB-Gutschein im Wert von 100 € und reichst ihn ebenfalls im Kaufmonat ein.
👉 Später nutzt du den Gutschein für ein Ticket, das 150 € kostet.
✅ Den Differenzbetrag von 50 € kannst du zusätzlich als Beleg einreichen –

Kategorie: Zug-Fernverkehr
Zweck: Privatweg
Zeitpunkt: Im Kaufmonat des Tickets


💡 Hinweis zur Erstattung:
Die Rückerstattung erfolgt steuerpflichtig im Folgemonat der Belegeinreichung.

Nachträgliche Belegeinreichung bei angespartem Budget – ist das erlaubt?

Belege können grundsätzlich nur im jeweils aktuellen Kalendermonat eingereicht werden. Eine rückwirkende Abrechnung für Vormonate ist systemseitig nicht vorgesehen und daher in der Regel nicht möglich.

Auch wenn es verständlich ist, das Mobilitätsbudget zunächst anzusparen, um später höhere Beträge geltend zu machen, müssen die zugehörigen Belege dennoch in dem Rechnungsmonat eingereicht werden. Hintergrund ist, dass die Abrechnungsdaten monatlich an die Payroll deines Arbeitgebers übergeben werden.

Ausnahme:
Sollte in einem konkreten Fall doch eine nachträgliche Einreichung korrekt sein, ist hierfür eine schriftliche Genehmigung der HR-Abteilung deines Unternehmens erforderlich. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung kann eine manuelle Prüfung durch unser Team erfolgen. Anschließend informieren wir dich über das weitere Vorgehen und wie du den Beleg korrekt einreichen kannst.

Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?

Dein monatliches Budget ist bereits ausgeschöpft? Glückwunsch – du hast MOBIKO optimal genutzt! 🎉
Aber: Du kannst trotzdem weiter Belege einreichen – und solltest das auch tun.


Warum lohnt sich das?

Je mehr Mobilitätsbelege du einreichst, desto mehr Möglichkeiten hat unser intelligenter Steueralgorithmus, deine Ausgaben steuerlich zu optimieren.
➡️ So bekommst du am Ende des Monats die bestmögliche Rückerstattung – auch bei bereits ausgeschöpftem Budget.


Wie funktioniert das genau?
  • Unser MOBIKO-Algorithmus prüft automatisch, wie deine eingereichten Belege am sinnvollsten abgerechnet werden.

  • Dabei spielt die Reihenfolge der Einreichung keine Rolle – du kannst alles beliebig hochladen.

  • Beim Monatsabschluss passiert Folgendes:

    1. Steuerfreie Belege (z. B. für ÖPNV, Fernzüge, etc.) werden zuerst berücksichtigt.

    2. Falls danach noch Budget übrig ist, werden auch steuerpflichtige Belege angerechnet – automatisch.

➡️ Ergebnis: Dein Budget wird optimal ausgeschöpft – und du bekommst mehr Netto vom Brutto zurück.


Was, wenn ein Beleg abgelehnt wird?

Sollte ein Beleg mal zurückgewiesen werden und du ihn nicht rechtzeitig korrigierst, wird der Beleg dann einfach durch einen anderen Beleg ersetzen – solange er aus dem gleichen Monat stammt.
➡️ So geht nichts verloren, und dein Budget wird trotzdem voll genutzt.


Fazit:

👉 Reiche alle Mobilitätsausgaben des Monats ein – auch wenn dein Budget schon aufgebraucht ist.
Nur so kann der Algorithmus das Maximum für dich herausholen – für eine höhere Rückerstattung und mehr Flexibilität.


Wie funktioniert der MOBIKO Steueralgorithmus?

Mehr Netto vom Brutto

Der MOBIKO Steueralgorithmus sorgt dafür, dass deine eingereichten Ausgaben immer so vorteilhaft wie möglich abgerechnet werden – aus steuerlicher Sicht.

Dabei wird automatisch geprüft, welche Ausgaben steuerfrei erstattet werden können und welche versteuert werden müssen. Dadurch wird dein Budget optimal aufgeteilt und du erhältst im besten Fall mehr Nettoauszahlung, ohne dass du dich um etwas kümmern musst.

Automatische Einordnung deiner Ausgaben

Du musst bei der Einreichung deiner Belege nur die richtige Kategorie auswählen – den Rest erledigt das System:

  • Steuerfreie Mobilitätsausgaben (z. B. ÖPNV) werden bevorzugt berücksichtigt.

  • Sobald dein steuerfreier Freibetrag ausgeschöpft ist, werden weitere Ausgaben automatisch als steuerpflichtig eingeordnet.

Du brauchst nichts weiter zu tun

Alles passiert im Hintergrund – du reichst wie gewohnt deine Belege ein, und das System sorgt dafür, dass die für dich bestmögliche steuerliche Abrechnung erfolgt.

Gut zu wissen

Der Algorithmus richtet sich immer nach der aktuell geltenden Gesetzeslage und deinem persönlichen Freibetrag. Dieser kann je nach Unternehmen und Budgethöhe variieren.