Budgetverfall verhindern - So nutzt du Gutscheine richtig
Damit dein Budget am Ende des Quartals, Halbjahres oder Jahres (z.B. Silvester) nicht verfällt, beachte bitte die folgenden Hinweise:
1. Gutscheinkauf im richtigen Monat
Kaufe deine Gutscheine stets im Monat, in dem dein Budget verfällt (Februar, Juni, August oder Dezember, je nach Budgetverfall). So stellst du sicher, dass dein Budget rechtzeitig genutzt wird.
2. Rechtzeitige Einreichung der Gutscheine
Reiche den Gutschein noch im selben Monat ein, in dem du ihn gekauft hast – spätestens bis zum 30. oder 31. des Monats. Nutze dazu die entsprechenden Kategorien, falls diese von deinem Arbeitgeber freigegeben wurde:
- Gutscheinkauf für DB Tickets → Kategorie Zug-Fernverkehr
- Fahrradzubehör → Kategorie Fahrrad-Zubehör
- Tank-Gutschein → Kategorie Tanken
3. Belege nachträglich einreichen
Später -auch Monate später- kannst du mit deinem Gutschein z.B. ein Ticket oder Fahrrad-Zubehör kaufen und den Kaufbeleg in der passenden Kategorie einreichen. Dabei wird der Gutscheinbetrag vom Kaufpreis abgezogen, sodass du nur den verbleibenden Betrag erstattet bekommst – entweder steuerpflichtig oder steuerfrei, je nach Fall.
- Fall 1: Gutschein über 100 € gekauft, Ticket für 80 € gekauft → Kein Restwert, daher keine Belegeinreichung notwendig.
- Fall 2: Gutschein über 100 € gekauft, Ticket für 150 € gekauft → Restbetrag von 50 € geltend machen und in der Kategorie Fernverkehr einreichen, steuerpflichtige Erstattung.